Kommission will Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinien verbessern

Kommission will Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinien verbessern
Kommission will Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinien verbessern

Biodiversität - Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft

Die Europäische Kommission will die Umsetzung der beiden Haupt-Instrumente für den Naturschutz in der EU, der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, verbessern.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
 Sie hat dafür heute (Donnerstag) einen Aktionsplan mit 15 konkreten Maßnahmen bis zum Jahr 2019 angenommen. Frans Timmermans, Erster Vizepräsident mit Zuständigkeit für bessere Rechtsetzung, sagte: „Wir haben diese Richtlinien gründlich überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass sie ihrem Zweck gerecht werden. Nun sorgen wir dafür, dass sie ihr volles Potenzial beim Schutz und bei der Erhaltung der reichen Biodiversität Europas entfalten.“

Die Vogelschutz-Richtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie haben das Natura-2000-Netz geschaffen, das weltweit größte koordinierte Netz von Naturschutzgebieten. Es umfasst 18 Prozent der Landfläche und 6 Prozent des Meeresgebiets der EU. Durch die Bereitstellung von Ökosystemdiensten wie Kohlenstoffspeicherung, Wasserreinigung, Pollinisierung und Fremdenverkehr leisten diese Schutzgebiete für sich genommen einen Beitrag zum BIP der EU in Höhe von 1,7 bis 2,5 Prozent. Der heute verabschiedete Aktionsplan soll die Bewirtschaftung dieser Gebiete verbessern, Naturschutz und sozioökonomische Tätigkeiten enger verknüpfen und dabei nationale Behörden, Interessenträger sowie junge Menschen einbinden.                    

Jyrki Katainen, Vizepräsident der EU-Kommission für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit erklärte: „Dieser Aktionsplan enthält konkrete Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Naturschutzrichtlinien besser funktionieren. Wir schaffen eine solide Grundlage für die Vereinbarkeit von Biodiversitätserhaltung und Wirtschaftstätigkeiten, was auch Investitionen in unser Naturkapital umfasst. Unser Erfolg hängt von der intensiven Zusammenarbeit mit Interessenträgern ab, insbesondere mit den lokalen und regionalen Behörden.“

Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, erklärte: „Der Aktionsplan enthält ehrgeizige Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung der Naturschutzrichtlinien. Für den wirksamen Schutz künftiger Generationen ist es unerlässlich, junge Menschen einzubinden. Genau dies macht unser Europäisches Solidaritätskorps.“

Die bis zum Jahr 2019 durchzuführenden 15 Maßnahmen sind auf vier Schwerpunktbereiche konzentriert:

  • Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozioökonomischen Zielen
  • Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung
  • Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel
  • Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Regionen

Hintergrund

Die Naturschutzrichtlinien (Vogelschutzrichtlinie (1979) und FFH-Richtlinie (1992)) sind der Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU. Sie wurden kürzlich einem sogenannten Fitness-Check unterzogen, der prüfte, wie es insgesamt um ihre Wirksamkeit und Effizienz bestellt ist. Er ging mit einer Mobilisierung von über 500 000 Personen einher, die im Rahmen der Konsultation der Öffentlichkeit durch die Kommission ihre Unterstützung der Richtlinien bekundeten - eine Rekordbeteiligung.

Die Schlussfolgerungen der Kommission aus dem Fitness-Check der Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie wurden am 16. Dezember 2016 veröffentlicht. Sie bestätigten, dass die Naturschutzrichtlinien ihren Zweck erfüllen. Um ihre Ziele zu erreichen und ihr Potenzial umfassend ausschöpfen zu können, muss ihre Durchführung jedoch wesentlich verbessert werden. Sie muss nicht nur wirksamer und effizienter werden, auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Interessengemeinschaften in den Mitgliedstaaten und der EU als solcher muss verbessert werden, wenn konkrete Ergebnisse erzielt werden sollen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Neuer Aktionsplan soll Regionen helfen, die Biodiversität zu schützen und wirtschaftlich vom Naturschutz zu profitieren

Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft (zum Download in verschiedenen Sprachen, 15 Maßnahmen ab Seite 6)

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland direkter Link zum Artikel