Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens endet mit zahlreichen Beschlüssen zum Schutz von Elefanten, Haien, Giraffen und Tropenhölzern

Schulze: "Artenschutzkonferenz stärkt Kampf gegen Wilderei"

Das strenge internationale Verbot des Elfenbein- und Nashornhornhandels bleibt bestehen. Mehrere Länder des südlichen Afrikas wollten das seit fast 30 Jahren geltende Handelsverbot teils aufheben.


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"Wir müssen alles für den Schutz und die Erhaltung der Elefanten tun. Für den Kampf gegen die Wilderei ist es essentiell, dass es auch weiterhin keinen internationalen legalen Markt gibt, über den gewildertes Elfenbein 'rein gewaschen' werden kann", so Bundesumweltministerin Schulze.

Auch der Export von lebenden Elefanten aus der Wildnis in Zoos wird grundsätzlich verboten. Eine Verbringung in Zirkusse ist komplett ausgeschlossen. Enge Ausnahmen gibt es nur noch für einst wilde, bereits in Zoos lebende Elefanten und in besonderen Ausnahmesituationen, wenn die Verbringung nachweislich der Arterhaltung der Elefanten in Afrika zu Gute kommt.

Auf Vorschlag unter anderem der EU konnten die durch Überfischung bedrohten Makohaie sowie Gitarrenfische und Seegurken unter besseren Schutz gestellt werden. Insbesondere der Kurzflossenmakohai gilt im Mittelmeer als "vom Aussterben bedroht".

Zudem wurde der Handel mit einigen durch Übernutzung und starke Nachfrage gefährdeten tropischen Holzarten aus den Trockenwäldern Afrikas und dem südlichen Amerika stark eingeschränkt. Zukünftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten, beispielsweise die afrikanische Zeder, international gehandelt werden. Das bedeutet: Es darf nur noch so viel Holz entnommen werden wie es nachwachsen kann. Bundesumweltministerin Svenja Schulze dazu: "Die Menschheit ist dringend auf die Biodiversität und die positive Klimawirkung der tropischen Wälder angewiesen. Darum darf es dort keinen Raubbau geben. Die Unterschutzstellung weiterer Tropenhölzer ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg in eine nachhaltige Fortwirtschaft in den Tropen".

Erstmalig wurde die unter anderem durch Wilderei und Handel gefährdete Giraffe unter Anhang II des Übereinkommens gelistet, um den bisher ungeregelten Handel mit Giraffen besser zu kontrollieren. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben zudem eine Initiative zum besseren Schutz für die vier karnivoren Arten afrikanischer Löwe, Leopard, Afrikanischer Wildhund und Gepard ins Leben gerufen.

Der Handel mit der nach einem Massensterben im Jahr 2015 weiterhin gefährdeten Saiga Antilopen bleibt bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz ausgeschlossen, damit die Population sich erholen kann. Die männlichen Tiere der Saiga Antilope werden noch immer für ihr Horn zur Anwendung in der traditionellen asiatischen Medizin gewildert und illegal gehandelt.

Wenngleich weniger beachtet, so sind vor allem auch Reptilien und Amphibien sehr stark gefährdet. Darum wurden zahlreiche zusätzliche Handelsbeschränkungen oder -verbote für diese vor allem für den exotischen Heimtiermarkt gehandelten Arten beschlossen. Die auf deutsche Initiative eingereichten Vorschläge zur Listung der in China und Vietnam heimischen Gattungen der Tigergeckos sowie Molche wurden ohne Gegenstimmen angenommen. Die Listung dieser Arten ermöglicht nun eine effizientere Kontrolle des Heimtierhandels und setzt Anreize für eine nachhaltige Zucht. Deutschland engagiert sich verstärkt in diesem Bereich, um seiner Verantwortung als großer Markt für gefährdete exotische Heimtiere gerecht zu werden.

Über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Dem Übereinkommen sind 183 Staaten beigetreten. CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 35.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten.

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit direkter Link zum Artikel