Konsultationsergebnisse zeigen Unterstützung für EU-Naturschutzgesetzgebung

Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Effektivität und Akzeptanz der Vogelschutz- sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Knapp die Hälfte der Regierungen und öffentlichen Behörden gaben in der Konsultation zum "Fitness-Check" der Richtlinien an, dass sie „effektiv“ oder sogar „sehr effektiv“ seien.

Im Rahmen des REFIT-Programms untersucht die EU-Kommission, ob die aktuellen Naturschutzrichtlinien angemessen und zielführend sind.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Antworten der Regierungen und öffentlichen Behörden zu den Fragen der Kommission fällt insgesamt positiv aus. Nur 3 Prozent gaben an, die Richtlinien seien überhaupt nicht effektiv, 47 Prozent meinen, sie seien ziemlich effektiv und 48 Prozent finden die Richtlinien seien effektiv bis sehr effektiv. Etwa ein Drittel der Befragten zufolge existieren Probleme hinsichtlich der Umsetzung oder in der Gesetzgebung selbst.

Ein kontroverser Punkt sind die Kosten. Weniger als die Hälfte der öffentlichen behörden sagten, dass der Nutzen die Kosten aufwiegt. 50 Prozent meinen, dass ökonomische Aspekte in der Gesetzgebung eine angemessene Rolle spielen und 28 Prozent finden, dass die Umsetzungskosten der Gesetze die Vorteile bei Weitem überschreiten. Kritik kommt vor allem aus der Wirtschaft. Hier gaben 75 Prozent der Konsultationsteilnehmer an, dass die Kosten die Vorteile weit übersteigen, im Land- und Forstwirtschaftssektor sind sogar 85 Prozent dieser Meinung. Regierungsvertreter betonten außerdem, dass die EU-Vorgaben zu Verkehr und Energie nicht die Ziele der Naturschutzrichtlinien unterstützen.

Unter den gesamten Teilnehmern der Konsultation herrschte die Auffasung vor, dass die Richtlinien einen großen Beitrag zum EU-Ziel, den Verlust der Biodiversität aufzuhalten leisten und effektiv sind, wenn sie richtig umgesetzt werden. Da die Richtlinien sich zudem kohärent in andere EU-Prozesse und Gesetzgebungen einfügen, bestünde also kein Grund, die Richtlinien zu verschmelzen – dies hatte Kommissionspräsident Jean-Claude-Juncker Ende 2014 vorgeschlagen.

Umweltverbände begrüßen die Konsultationsergebnisse und sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Richtlinien nicht zusammengelegt oder verändert werden müssen. „Es ist glasklar, die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitatrichtlinie sind zweckmäßig und es gibt keinen Grund, sie zusammenzulegen oder zu modernisieren. Die Ergebnisse zeigen, wo hingegen die Probleme liegen: in der mangelhaften Umsetzung der Richtlinien, unzureichender Finanzierung und den negativen Effekten anderer Bereiche wie der Gemeinsamen Agrarpolitik“, sagte Ariel Brunner von BirdLife Europe.

Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse der Konsultation auf einer Konferenz mit Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessensvertreter diskutiert. Der endgültige Bericht der Kommission wird ab Mitte 2016 erwartet.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel