"Kranenmeer" als Naturschutzgebiet neu ausgewiesen

Die Bezirksregierung Münster hat jetzt das Naturschutzgebiet "Kranenmeer" in der Gemarkung Heiden neu ausgewiesen

Das Kerngebiet wurde bereits im Jahr 1950 in einer Größe von 3,95 Hektar unter Schutz gestellt. Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 4. Januar 1994 wurde die Unterschutzstellung verlängert und das Naturschutzgebiet auf rund 54 Hektar vergrößert. Durch Änderung der Rechtslage und die damit verbundene Einbeziehung der umliegenden Wald- und Kompensationsflächen erhält das Naturschutzgebiet nun eine Größe von etwa 140 Hektar.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Elementarer Bestandteil des Gebietes ist ein mesotropher Heideweiher mit einer typischen Artenausstattung aus Armleuchteralgen- und Wasserschlauch-Unterwas­ser­rasen. Das Gewässer ist Lebensraum für teilweise hochgradig gefährdete Amphibien- und Libellenarten. Weitere naturnahe Kleingewässer im Umfeld, Bruchgebüsche, ein Birken-Moorwald sowie die umgebenden Kiefern-, Birken- und Birken-Eichenwälder auf den sandigen Böden bilden mit dem Heideweiher einen für den Naturraum Lembecker Sandplatten charakteristischen Biotoptypenkomplex. Das Kranenmeer hat landesweite Bedeutung im Verbund der Moore und Heiden.

Zudem ist das Stillgewässer als FFH-Gebiet „Kranenmeer“ (DE 4207-303) durch die Bundesrepublik Deutschland als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) gemeldet und insofern Bestandteil des ökologischen Netzes „Natura 2000“.

Zusätzlich werden rund 1,3 Hektar des FFH-Gebietes 4208-301 „Bachsystem des Wienbaches“ im Gemeindegebiet unter Schutz gestellt. Das Gewässersystem ist wegen seiner hervorragenden Wasserqualität, seiner streckenweise naturnahen Morphologie und der daraus resultierenden Artenzusammensetzung für das nordrhein-westfälische Tiefland einzigartig. Die Flächen im Auenbereich des „Kalter Bachs“ sind Standorte für die Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder als prioritärer Lebensraumtyp.

Mit dieser Verordnung werden die Vorgaben des Regionalplanes, Teilabschnitt Münsterland, mit der geplanten Darstellung eines „Bereiches für den Schutz der Natur“ konkretisiert und erfüllt.

Weitere Informationen finden sie im Amtsblatt unter: http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/service/amtsblaetter/amtsblaetter_2016/amtsblatt_13_2016.pdf

Bezirksregierung Münster direkter Link zum Artikel