Kreis Dithmarschen: 2,2 Millionen Euro für Naturschutzprojekte zu vergeben

Artenschutzprogramme dank Ersatzgelder realisierbar

Wird bei Eingriffen in die Natur nicht für Ausgleich gesorgt, sind nach Bundesgesetz sogenannte Ersatzgelder zu zahlen, die wiederum in Naturschutzprojekte zu investieren sind. Dank der bisher eingenommenen Ersatzgelder konnte der Kreis Dithmarschen zum Beispiel Artenschutzprogramme für Amphibien, Fischotter und Fledermäuse sowie die Renaturierungen von Gewässern fördern und umsetzen. Aktuell weist das Ersatzgeldkonto des Kreises nicht verplante Gelder in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro auf.


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„Die zweckgebundenen Ersatzgelder sind eine große Chance, um nachhaltige Naturschutzprojekte in unserer Region zu fördern. Anträge für neue Projekte nehmen wir gerne entgegen“, so Uwe Maaßen, Leiter des Fachdienstes Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung.

Wenn zum Beispiel eine Windkraftanlage oder ein landwirtschaftliches Gebäude errichtet wurde und es dafür keine Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt gibt, dann entrichten die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer einen bestimmten Betrag an den Kreis Dithmarschen. Diese sogenannten Ersatzgelder fließen in einen Fördertopf für Naturschutzprojekte im Kreisgebiet und müssen vom Kreis Dithmarschen nach Auflagen des Landes Schleswig-Holstein innerhalb von drei Jahren verbraucht werden. Ansonsten fließt das Geld an das Land.

Kommunen oder Verbände, Vereine sowie Privatleute, die sich in besonderer Weise dem Natur- und Artenschutz widmen, sind aufgerufen, Anträge für neue Naturschutzprojekte einzureichen. Der Förderschwerpunkt liegt auf größeren Projekten wie die Durchführung von Baumpflanzungen an Ortsrändern, Neuanlage oder Entwicklung von Biotopen wie Kleingewässer oder Knicks oder das Anlegen von Streuobstwiesen. Auch Grundstückseigentümer, die Flächen zugunsten des Naturschutzes verkaufen möchten, können sich melden.

Da von den zu fördernden Projekten ein großer und langfristiger Wert für die Natur ausgehen sollte, werden Vorhaben mit überwiegend privatem Interesse und Nutzen, zum Beispiel in einem Garten oder vergleichbar genutzten Grundstück, nicht berücksichtigt. Auch kann der Kreis nachträglich an bereits durchgeführte Maßnahmen keine Ersatzgelder zahlen. Zur rechtlichen Absicherung der Projekte ist in der Regel eine Eintragung im Grundbuch erforderlich.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Kreis Dithmarschen prüft die Anträge und begleitet bei einer Bewilligung das Projekt. Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Beratung ist Sabine Zupp von der UNB. Sie ist erreichbar unter Telefon: 0481-97 1393 sowie per E-Mail: sabine.zupp@dithmarschen.de.

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