Kreistag sagt Ja zur Änderung der Naturpark-Verordnung

Änderung der Verordnung über den Naturpark Bayerischer Odenwald

Mit deutlicher Mehrheit über alle Fraktionen hinweg hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag Ja zur Änderung der Verordnung über den Naturpark Bayerischer Odenwald und die Ausweisung von Ausnahmezonen für die Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks gesagt. Allerdings meldete der Kreistag in zwei Punkten Bedenken an.


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Wie Baujurist Stefan Pache erklärte, seien bei der Zonierung des Landschaftsschutzgebietes Kriterien des Naturschutzes, des Landschaftsbildes, der Erholung und der Raumordnung eingeflossen. Die daraus resultierenden „vertieft zu untersuchenden Flächen“ seien in der anschließenden Detailuntersuchung teilweise reduziert worden, da mögliche Auswirkungen auf Natur- und Landschaftsbild und wasserwirtschaftliche Bedenken angeführt wurden. Konkret handele es sich um zwölf Flächen, deren Größe von insgesamt 4857 auf 2252 Hektar reduziert werden soll. Folgende Gebiete sind betroffen: Obernburger Stadtwald, Trennfurter Wald, Waldgebiet am Rauschen und Steinkopf, Sansenhof/Gönzbachtal, zwischen Lochbrunntal und Reißberg, nordwestlich von Breitenbuch, nördliche Dörnbachhöhe, am Atzberg (Amorbach/Schneeberg), Hagheumahden (Schneeberg), südlich von Hambrunn (Schneeberg), „Alter Wald“ südöstlich von Reichartshausen sowie südwestlich des Dellbuckels (Eichenbühl/Miltenberg).

Im Entwurf zur Änderung der Verordnung ist auch von Ausnahmen für die Errichtung von Windkraftanlagen die Rede, sofern diese eine Gesamthöhe von 200 Metern nicht überschreiten. Flächen für Windkraftnutzung müssten zwingend notwendig entweder in Form eines kommunalen Bauleitplanes oder als Ziel beziehungsweise Grundsatz der Raumordnung für Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Dass auf diesen sogenannten Aktivierungsvorbehalt großer Wert gelegt werden muss, war nicht nur Landrat Jens Marco Scherf wichtig, sondern dem gesamten Gremium. Scherf kündigte an, dass die Vertreter des Landkreises Miltenberg im regionalen Planungsausschuss auf diesen Aktivierungsvorbehalt drängen würden. „Die Entscheidung über Windkraftanlagen muss bei den betroffenen Gemeinden liegen“, stellte Scherf unmissverständlich fest.

Neben einigen kleineren Hinweisen nahm der Kreistag in seiner Stellungnahme auch einen weiteren Punkt auf. So soll, wie von der SPD-Fraktion angeregt, die Höhenbegrenzung von 200 Metern für Anlagen, überprüft werden. Auch eine Anregung des Sprechers der Odenwald-Allianz, Bürgermeister Peter Schmitt, wurde in die Stellungnahme aufgenommen. Demnach soll überprüft werden, ob die vorbelasteten Flächen an den Landkreisgrenzen zu Baden-Württemberg und Hessen ausreichend berücksichtigt wurden.

Zu Beginn der Behandlung des Tagesordnungspunktes hatte es eine kurze Diskussion im Gremium gegeben, da in der Sitzungsladung nicht von einer Beschlussfassung die Rede war, sondern nur von einem Sachstand. Obwohl Landratsamtsjurist Gerald Rosel darin kein Problem sah, entschied sich Landrat Jens Marco Scherf dafür, die Beschlussfassung wegen der ablaufenden Einspruchsfrist sicherheitshalber als „dringlich“ einzustufen. Das Gremium schloss sich dieser Auffassung einstimmig an.

Der Bezirk hatte mit Rücksicht auf den Termin der Kreistagssitzung auf Bitten des Landrats die Frist für die Stellungnahme des Landkreises extra verlängert, damit die Stellungnahme im Kreistag thematisiert werden kann.

Landratsamt Miltenberg direkter Link zum Artikel