Land fördert Waldbesitzer aufgrund von Dürre, Stürmen und Borkenkäfer

Amt für Waldwirtschaft berät und nimmt ab sofort Förderanträge für das Jahr 2020 entgegen

Mit dem neuen Förderprogramm „Nachhaltige Waldwirtschaft“ hat das Land eine passgenaue und schnelle Förderung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer geschaffen, um diese angesichts der dramatischen Situation in den Wäldern Baden-Württembergs zu unterstützen.


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„Der Klimawandel hat den Wäldern in den letzten Jahren sowohl mit Dürre und Hitze als auch mit Schädlingen stark zugesetzt. Oberstes Ziel ist es, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten“, so Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft. „Insbesondere Kleinprivatwaldbesitzer schaffen es derzeit kaum, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und gleichzeitig die bedrohlichen Waldschutzsituationen einzudämmen“, so Pfüller weiter. Teilweise sei die aktuelle Situation als Folge höherer Gewalt sogar existenzbedrohlich. Mit der Zuwendung sollen die erheblichen Mehraufwendungen zur Räumung der geschädigten Waldstücke, der sogenannten Kalamitätsflächen, abgemildert werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Fördermaßnahmen ist die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz. Der Fördersatz des letzten Jahres konnte von drei auf sechs Euro je Festmeter erhöht werden. Ergänzend wird weiterhin das Hacken von geschädigten und befallenen Hölzern mit 80 Prozent der Nettokosten im Zuwendungsverfahren unterstützt. Weitere Fördermaßnahmen wie das Borkenkäfermonitoring, der Holztransport zur Nasslagerung und der Bau von Lagerplätzen ergänzen die Schadholzaufarbeitung. Zentraler Bestandteil sind auch Pauschalen und Vereinfachungen bei der Förderung einer anstehenden Wiederbewaldung. Hinzu kommt ein komplett neues Maßnahmenpaket zur Förderung des Waldnaturschutzes. Das Amt für Waldwirtschaft wird die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in den im Herbst anstehenden FBG-Versammlungen ausführlich über die neuen Förderoptionen informieren und steht über die Revierleitungen gerne bei der weiteren Umsetzung beratend zur Verfügung.

Die Landesforstverwaltung informiert zusätzlich im Förderwegweiser des Landes unter www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de in der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen. Den Zuwendungsantrag für die Aufarbeitungshilfe und weitere Unterlagen erhalten Betroffene bei ihrem örtlich zuständigen Forstrevierleiter oder beim Amt für Waldwirtschaft sowie über die oben genannte Internetplattform in der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen/ Nachhaltige_Waldwirtschaft_NWW_Teil_F

Die Förderung der Schadholzaufarbeitung wird auf Antrag gewährt, sofern Waldbesitzer eine Holzliste bzw. ein Messprotokoll vorlegen und der Revierleiter den Kalamitätsholzanteil bestätigt. Vor diesem Hintergrund bittet das Amt für Waldwirtschaft darum, die Revierleitungen frühzeitig über geplante Hiebsmaßnahmen zu informieren.

Die Försterinnen und Förster im Ortenaukreis beraten gerne, um die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in dieser Situation bestmöglich bei der Antragsstellung zu unterstützen. Kontakt: Amt für Waldwirtschaft, Prinz-Eugen-Str. 2, 77654 Offenburg, Telefon 0781 8057255.

Landratsamt Ortenaukreis direkter Link zum Artikel