Land muss auf Gefahrtiergesetz verzichten

Land muss auf Gefahrtiergesetz verzichten
Land muss auf Gefahrtiergesetz verzichten

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„Dieses Gesetz ist überflüssig und löst nur unnötige Bürokratie aus“, so fasste der Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Stephan Pusch, Kreis Heinsberg, die Beratungen des Ausschusses zum Entwurf eines Gefahrtiergesetzes zusammen.


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Hintergrund: Die Landesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, mit dem die Haltung von Tieren wildlebender Arten (Echsen, Warane, Klapperschlangen etc.) reglementiert werden soll. Dies wird mit dem Aufbau einer umfassenden Bürokratie einhergehen. Es ist damit zu rechnen, dass in den 53 Kreisordnungsbehörden des Landes, die die vorhandenen Tierbestände erfassen und die vorgeschriebenen Haltungsrestriktionen überwachen sollen, jeweils mindestens eine Person mit entsprechenden Fragen zu beschäftigen ist.

„Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben derzeit – nicht nur durch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise – wirklich andere Probleme vor der Brust, als Register aufzubauen, in denen vermeintlich gefährliche Tiere verzeichnet sind, und die Haltungen zu kontrollieren“, so Pusch weiter. Die Gefahren, die von derartigen Tieren ausgehen können, sollten nicht kleingeredet werden, sie seien aber im Vergleich zu vielen anderen Bedrohungen der Sicherheit überschaubar. „Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen fordert daher die Landesregierung nachdrücklich zu einem vollständigen Verzicht auf das Gesetzgebungsvorhaben auf“, so Pusch abschließend.

Der Landkreistag (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes sowie der Städteregion Aachen mit rund 10,5 von 17,5 Millionen Einwohnern.

Land muss auf Gefahrtiergesetz verzichten - Anhang 1
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