Land- und Forstbesitzer zweifeln die Verfassungskonformität des Landes-Naturschutzgesetzes an

Ministerin Schulze Föcking: Das Gutachten werden wir intensiv prüfen

Im Auftrag von Land- und Forstbesitzern wurde ein Gutachten veröffentlicht, nach dem das Landesnaturschutzgesetz der Vorgängerregierung in zentralen Punkten gegen die Verfassung verstoßen könnte.


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Die renommierten Autoren führten dabei aus, dass die Handlungsfreiheit privater Forstwirtschaft übermäßig beschränkt und somit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Freiheit nicht ausreichend Folge geleistet werde.

„Wir begrüßen die Initiative der Akteure, sich fachlich mit dem Landesnaturschutzgesetz auseinanderzusetzen und werden das Gutachten intensiv prüfen“, erklärte Umweltministerin Christina Schulze Föcking. „Eine Prüfung des Gesetzes und eine anschließende Novellierung ist ein wichtiger Teil unserer Aufgaben in dieser Legislaturperiode. In diesem Prozess setze ich auf Dialog und Kooperation, um auf allen Seiten neues Vertrauen zu schaffen sowie auf einen Naturschutz mit Augenmaß.“ Im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährten Eigentumsgarantie sollen die Rechte der Grundeigentümer, als auch deren Verpflichtungen zum Wohl der Allgemeinheit geprüft und berücksichtigt werden.

Ein wichtiges Ziel der Ministerin ist, mehr auf kooperative Lösungen zu setzen, mit denen die freiwilligen Leistungen zum Schutz der Artenvielfalt stärker gewürdigt werden. Der Ausbau des Vertragsnaturschutzes soll dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Vor allem, da somit der Schutz der Artenvielfalt verstärkt in die gesamte Fläche getragen werden könne, betonte die Ministerin.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel