Länder möchten Pelztierhaltung langfristig verbieten

Der Bundesrat setzt sich für einen verbesserten Tierschutz ein

Mit seinem am 10. Juli 2015 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die Pelztierhaltung langfristig verbieten und so das Leiden der Tiere verhindern. Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat aus, dass das Töten von Tieren mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn es höherrangigen Interessen dient, erforderlich und verhältnismäßig ist.


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Dies sei bei Pelztieren, die nur aufgrund der Pelzgewinnung getötet würden, aber nicht der Fall.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

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