Landesbetrieb Forst Brandenburg: Waldbrandschutz wird gestärkt – Sicherung der Waldpädagogik

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg erhält zusätzlich 127 Stellen

Insbesondere der Schutz vor Waldbrand und die Waldpädagogik sollen gestärkt werden. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Morgen wird dazu Forstminister Jörg Vogelsänger im zuständigen Fachausschuss des Landtags informieren.


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Die strikte Trennung zwischen einerseits Gemeinwohl sowie hoheitlichen Aufgaben und andererseits wirtschaftlichen Aufgaben soll nicht weiter verfolgt werden. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Trennung kartellrechtlich notwendig sei. Nach erneuter Prüfung wird dies nach heutiger Rechtslage anders bewertet.

Die Zielzahl für den Landesbetrieb Forst Brandenburg soll um 127 auf 1.150 Stellen erhöht werden. Dies soll bei der Fortschreibung der Personalbedarfsplanung im Zusammenhang mit dem neu aufzustellenden Haushalt berücksichtigt werden.

  • Es sollen 36 Stellen zur präventiven Waldbrandbekämpfung und Beratung der Waldbesitzer für die Hoheitsoberförstereien zur Verfügung gestellt werden.
  • Es sollen 60 Stellen für Waldarbeiter für die Aufgabe der Landeswaldbewirtschaftung vorgesehen werden, dies unter der Bedingung, dass diese Stellen vorrangig aus dem so genannten Überhang der Waldarbeiter nachbesetzt werden.
  • Zur Weiterführung der Waldpädagogik soll der Stellenumfang um 31 auf 35 angehoben werden. Landesweit nutzen jährlich rund 100.000 Kinder und Jugendliche die Waldpädagogik-Angebote.
  • Zusätzlich sollen bis zum Jahr 2025 aus den bisher künftig wegfallenden Stellen (kw-Stellen) im Hoheits- und Gemeinwohlwohlbereich weitere 54 für Aufgaben der Waldarbeiter im Landesbetrieb Forst Brandenburg verfügbar bleiben. Diese sollen aus dem Überhang der Waldarbeiter besetzt werden.

Das Jahr 2018 mit seinen weit über dem Durchschnitt liegenden Waldbränden - insbesondere bei Fichtenwalde und Treuenbrietzen, in der Lieberoser Heide und bei Jüterbog (Altes Lager) mit ihrem besonders hohen Gefahrenpotenzial für Leib und Leben sowie für Sachwerte von Bürgerinnen und Bürgern - haben nochmals die hohe Bedeutung einer effizienten Waldbrandbekämpfung deutlich gemacht. Vogelsänger: „Es ist bereits jetzt schon abzusehen, dass ein dringender Handlungsbedarf angesichts gegenwärtiger und künftiger Gefährdungen durch Waldbrände besteht. Deshalb soll unverzüglich die präventive Waldbrandbekämpfung auch personell gestärkt werden.“

Brandenburg verfügt mit dem kameragestützten System Fire Watch über ein international anerkanntes, hochmodernes Überwachungssystem.

Präventionsmaßnahmen gehen aber über die ständige Kontrolle durch die Waldbrandüberwachungszentralen und Waldbewirtschaftung hinaus.

So stehen öffentliche und private Waldbesitzer vor der Aufgabe, den Umbau von reinen Nadelwäldern in Mischwälder weiterzuführen. In Brandenburg gibt es rund 100.000 Waldbesitzer. Rund 61 Prozent der 1,1 Millionen Hektar Wald gehören privaten Waldeigentümern, davon sind viele Kleinstwaldbesitzer mit einem Besitz bis 20 Hektar. Der Umbaufortschritt hängt zum einen von der Altersstruktur der Kiefernwälder ab, zum anderen von den Waldbesitzern. Gerade Klein- und Kleinstwaldbesitzer sollen in den kommenden Jahren durch die Forstverwaltung und durch weitere forstliche Berater unterstützt werden, insbesondere

  • bei der Waldbrandvorbeugung,
  • bei der Erarbeitung von Vitalitätsprognosen geschädigter Bestände,
  • bei Wiederaufforstungskonzepten.

Für besonders gefährdete Gebiete wie die Lieberoser Heide oder Jüterbog (Altes Lager) sollen die bereits vorhandenen Vorsorgekonzepte nochmals auf den Prüfstand gestellt und mit den Waldeigentümern beraten und verbessert werden.

Über die Forstförderung können private Waldbesitzer bis zu 80 Prozent der Kosten für den Waldumbau ersetzt bekommen. Die Beratung und Unterstützung der Waldeigentümer soll intensiviert werden.

Für die Wiederaufforstungen nach Waldbrand für private und kommunale Waldbesitzer gibt es drei Fördermöglichkeiten:

  1. die EU-Forst-Förderrichtlinie des ELER-Fonds, die vom Land Brandenburg mit jährlich bis zu 4 Millionen Euro kofinanziert wird,
  2. Mittel aus der Walderhaltungsabgabe mit jährlich 400.000 Euro und
  3. eine Landesrichtlinie zur Wiederaufforstung nach Waldbränden, wenn dies aufgrund forstlicher Aspekte ausschließlich mit Nadelholz erfolgen muss, mit jährlich 54.000 Euro.

Die weitere Befestigung von Waldwegen und die Festlegung und der Ausbau zusätzlicher Wasserentnahmestellen, um im Brandfall schnell und effektiv die Bekämpfung sicherzustellen, muss vorangetrieben werden. Hier erfolgt eine Förderung von bis zu 100 Prozent der entstehenden Kosten.

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel