Landeshauptstadt Mainz wird keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe einlegen
Konzept für Verkehrsverbote als Handlungsoption ist dabei in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu integrieren
Das Gericht hatte am 24. Oktober 2018 entschieden, dass die Stadt Mainz den Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so fortzuschreiben hat, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen ausweist, die die schnellstmögliche Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte erwarten lassen.
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