Landesumweltamt befreit Singvögel

Falsche Liebe:

Am späten Mittwochnachmittag (2. Dezember) haben Mitarbeiter des Landesamts für Umwelt (LFU) bei Forst 25 illegal gehaltene Singvögel, darunter sieben Stieglitze, beschlagnahmt. Der Stieglitz (Carduelis carduelis) ist Vogel des Jahres 2016. Heute konnten die Vögel in die Freiheit entlassen werden.

Immer wieder werden Singvögel bei Tierhaltern beschlagnahmt, die sich bei Befragung selbst als „Vogel-Liebhaber“ bezeichnen.


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Im jüngsten Fall waren es neben Stieglitzen auch Rotkehlchen, Hänflinge, Dompfaffe, Erlenzeisige. Gerade der Stieglitz sich in diesen Kreisen als bunter Fink großer Beliebtheit. Sein weicher und namensgebender Gesang („stigelitt“) haben ihn schon früher als Käfigvogel begehrt gemacht. Heute ist er streng geschützt, denn es geht der Finkenart deutschlandweit zunehmend schlechter. Auch in Brandenburg ist ein deutlicher Rückgang des Bestands, um etwa 30 Prozent in den vergangenen zehn Jahren, zu verzeichnen.

Änderungen in der dörflichen Siedlungsstruktur, zunehmende Versiegelung und Rückgang unberührter Areale in der freien Landschaft und in Wohngebieten, haben dazu geführt. Der Singvogel findet immer weniger Nahrung, die er vor allem kletternd und hangelnd an Disteln und Kletten sucht.

Auch der illegale Fang und Handel trägt zur Bestandsabnahme bei.

Je nach Art kosten in der „Szene“ gehandelten Tiere zwischen 50 und 5.000 Euro, eine lukrative Gelegenheit für Händler und Hehler. Insgesamt dürften die Gewinne des illegalen Singvogelhandels allein in Deutschland im hohen sechsstelligen Bereich liegen. Die Dunkelziffer ist groß. Inzwischen werden neben den hübschen Stieglitzen und anderen Finkenvögeln auch Eisvögel, die hier ausgestorbenen Blauracken, Raubwürger und Laubsänger über das Internet angeboten.

Anerkannte Züchter bleiben oft auf ihren Nachzuchten sitzen, weil die illegalen Tiere zu einem Bruchteil verramscht werden. Bei vielen Interessenten ist das Besitzinteresse größer als der Zweifel über fragwürdige Offerten.

Vor dem Erwerb informieren:

Auf vorgeschriebene Beringung und Nachzuchtdokumente achten!

Legal erworbene, legal in Gefangenschaft von legalen Elterntieren gezüchtete Exemplaren sind gekennzeichnet und verfügen über ein individuell zuzuordnendes Nachweisdokument. Es besteht Kennzeichnungspflicht gemäß Paragraph 12 ff. Bundesartenschutzverordnung. Zum Beispiel ist für den Stieglitz ein Fußring mit einer Größe von 2,5 Millimetern mit einmaliger Kodierung, ausgegeben von einer der beiden in Deutschland zugelassenen Ringausgabestellen (Bund für naturgerechten Artenschutz oder Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe), vorgeschrieben.

Eine Nachzuchtbescheinigung des Züchters ist erforderlich (Paragraph 46 Bundesnaturschutzgesetz).

Die Haltung ist gemäß Paragraph 7 der Bundesartenschutzverordnung anzeigepflichtig, in Brandenburg ist dies das Landesamt für Umwelt.

Im Zweifel lieber vorher bei der Behörde nachfragen!

Finger weg von Wildfängen! Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten gemäß Paragraph 69 Bundesnaturschutzgesetz, die je nach Fallkonstellation mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Exemplare, für die keine Nachweise erbracht werden können, werden beschlagnahmt und eingezogen.

Alle europäischen Vogelarten sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Verboten sind das Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten und der Besitz, Handel, Tausch oder das Verschenken dieser Tiere. Insbesondere ist auch verboten, solche Exemplare zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder auf andere Art zu verwenden.

Landesumweltamt befreit Singvögel - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft direkter Link zum Artikel