Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete
Öffentlichkeitsbeteiligung über den Verordnungsentwurf
Das Land beabsichtigt, die FFH-Gebiete (Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung) landesrechtlich unter Schutz zu stellen.
Hierzu soll die Vogelschutzgebietslandesverordnung so ergänzt werden, dass die bereits unter Schutz stehenden Europäischen Vogelschutzgebiete mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebieten) in einer Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung zusammengeführt werden. Der Entwurf heißt deshalb Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung.
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