Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete

Öffentlichkeitsbeteiligung über den Verordnungsentwurf

Das Land beabsichtigt, die FFH-Gebiete (Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung) landesrechtlich unter Schutz zu stellen.

Hierzu soll die Vogelschutzgebietslandesverordnung so ergänzt werden, dass die bereits unter Schutz stehenden Europäischen Vogelschutzgebiete mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebieten) in einer Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung zusammengeführt werden. Der Entwurf heißt deshalb Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung.


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Der Verordnungsentwurf liegt in den Naturschutzbehörden des Landes vom 22.12.2015 bis 25.012016 öffentlich aus, in den kommunalen Behörden kann die Frist abweichen. Jedermann kann Bedenken oder Anregungen vorbringen. Für E-Mails steht die Adresse Natura2000LVO@lu.mv-regierung.de zur Verfügung, oder Sie schreiben an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin.

Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete - Anhang 1
Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel