Landkreis Jerichower Land und Tierschutzverein schließen Vereinbarung

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren

Der Landkreis Jerichower Land und der Tierschutzverein Burg u. U. e. V. haben zum 1. Januar 2019 eine Vereinbarung über die Unterbringung von Tieren im Tierheim Burg OT Schartau unterzeichnet.


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Inhalt der Vereinbarung ist die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sowie ggf. Weitervermittlung der vom Landkreis im Rahmen von Tierschutzmaßnahmen eingewiesenen Tiere.

Die Sicherstellung des Tierschutzes ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Die Behörde ist gezwungen, im Rahmen der Gesetzgebung alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um tierschutzrechtliche Störungen zu beseitigen und zukünftige Störungen zu verhüten. Dazu zählen u. a. auch die Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren, wenn durch den Halter die tierschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen Ernährung, Pflege und Unterbringung nicht sichergestellt sind.

Dem Tierschutzverein Burg u. U. e. V. als Träger des Tierheims wurde nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Zuschlag erteilt. Das Tierheim in Burg OT Schartau verfügt über die Voraussetzungen und Kapazitäten zur Unterbringung einer großen Anzahl von Tieren unterschiedlichster Arten.

Landkreis Jerichower Land