Landkreis Neu-Ulm will Freiflächen artenreich entwickeln und gestalten

Gerade für solche Freiflächen wie diese Orchideenwiese im Obenhauser Ried soll das Vertragsnaturschutzprogramm verstärkt eingesetzt werden. Foto: Klaus Heinze (Sammlung Landratsamt Neu-Ulm)
Gerade für solche Freiflächen wie diese Orchideenwiese im Obenhauser Ried soll das Vertragsnaturschutzprogramm verstärkt eingesetzt werden. Foto: Klaus Heinze (Sammlung Landratsamt Neu-Ulm)

Landrat ruft Landwirte und Landnutzer zu Teilnahme am Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm auf

„Wir sind ein dynamisch wachsender Landkreis. Dennoch müssen wir den Flächenverbrauch eindämmen und die ökologische Qualität der bestehenden Freiflächen verbessern“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger.


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Es gelte die Freiflächen möglichst im Sinne des Naturschutzes zu gestalten und zu entwickeln, auch um dem grassierenden Artenschwund und Insektensterben entgegenzuwirken.

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) verfolgt dieses Ziel. Gleichzeitig bietet es den Landwirten und Landnutzern lukrative Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel wird die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland mit über 800 Euro pro Hektar und Jahr gefördert, eine extensive Grünlandnutzung mit jährlich 470 Euro pro Hektar. „Dabei spielen die bestehenden Schutzgebiete, die Natura 2000-Gebiete und auch unsere Biotopverbundprojekte eine wichtige Rolle, da gerade in diesen Landschaftsteilen das Vertragsnaturschutzprogramm verstärkt eingesetzt werden soll“, erläutert Michael Angerer, der Leiter des Fachbereichs „Naturschutz und Landschaftsplanung“ (Untere Naturschutzbehörde) im Landratsamt Neu-Ulm.

Das VNP soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Ebenso erhöht es die Motivation zu einer naturschonende Bewirtschaftung von bereits gesetzlich geschützten Biotopflächen, wie den Niedermoorgebieten des heimischen Rothtals.

Derzeit nehmen 75 Landwirte im Landkreis Neu- Ulm am VNP teil. Landrat Thorsten Freudenberger freut sich darüber, sieht aber gleichzeitig „noch Luft nach oben“. Viele Flächen könnten noch artenreicher entwickelt und ökologisch aufgewertet werden.

Die Antragsberechtigten können innerhalb des festgelegten Antragszeitraums (7.Januar bis 22. Februar 2019) beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch mit dem Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde) vorgesehen. Wer sich für das VNP interessiert, kann sich an Michael Angerer im Landratsamt Neu-Ulm wenden unter Telefon 0731/7040-4300 oder per E-Mail an: michael.angerer@lra.neu-ulm.de.

Landratsamt Neu-Ulm