Lebensräume von 15„Rote-Liste-Arten“ erhalten besonderen Schutz

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Lebensräume von 15„Rote-Liste-Arten“ erhalten besonderen Schutz

Natura 2000: Ausweisung des neuen Landschaftsschutzgebiets „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“

Im Garlstorfer und Toppenstedter Wald befindet sich einer der größten Hainsimsen-Buchenwälder der Lüneburger Heide und im gesamten niedersächsischen Tiefland.


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Und auch weitere besonders wertvolle Lebensräume, in denen 15 auf der „Roten Liste“ stehende Arten leben, sind hier zu finden.

Um dieses naturräumliche Kleinod zu erhalten, weist der Landkreis Harburg mit dem „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“ nun ein neues Landschaftsschutzgebiet aus. Das dazu nötige Verfahren und die Möglichkeiten zur Beteiligung stellt die Untere Naturschutzbehörde bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. August 2019, um 18.30 Uhr, im Ratssaal der Samtgemeinde Hanstedt vor.

„Das Gebiet ist Teil des zusammenhängenden europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ und leistet einen wichtigen Beitrag zum länderübergreifenden Schutz der Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten – etwa die Sumpfdotterblume oder das Alpen-Hexenkraut“, so Detlef Gumz, Leiter der Abteilung Naturschutz- und Landschaftspflege des Landkreises Harburg.

Das geplante Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“ befindet sich inmitten der Lüneburger Heide auf Flächen der Gemeinden Garlstorf, Gödenstorf und Toppenstedt (Samtgemeinde Salzhausen) sowie der Gemeinden Egestorf und Hanstedt (Samtgemeinde Hanstedt). Das neue LSG ist rund 434 Hektar groß und sichert ganz speziell das im Jahr 2005 an die Europäische Union gemeldete, gleichnamige Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet.

Es liegt innerhalb des bereits bestehenden LSG „Garlstorfer Wald und weitere Umgebung“ und umfasst zwei nicht miteinander verbundene Teilgebiete: Den Toppenstedter Wald nördlich der Hanstedter Landstraße (L 216) und den im Süden liegenden und durch die A7 nochmals unterteilten Garlstorfer Wald.

Innerhalb der Waldgebiete befinden sich sechs Lebensraumtypen, die auf Grundlage der FFH-Richtlinie der EU geschützt werden müssen. Ganz besonders schutzwürdig sind die großen, vielfältigen und naturnahen Laubholzbestände: Das Gebiet umfasst eins der größten Vorkommen von Hainsimsen-Buchenwäldern in der Lüneburger Heide und im gesamten niedersächsischen Tiefland. In kleinen Bachtälchen und Quellbereichen beider Teilgebiete kommen von Erle, Eschen und Weiden dominierte Auwälder vor – ein prioritär zu schützender Lebensraum. Schwerpunktmäßig im Garlstorfer Wald gedeihen in Bereichen mit entsprechend hoher Bodenfeuchte Eichen-Hainbuchenwälder und Stieleichenbestände auf bodensauren Sandböden. Eichen bieten hervorragende Lebensbedingungen für Insekten, beispielsweise für Raupen zahlreicher Schmetterlingsarten. Neben den Waldlebensräumen sind auch die Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften schützenswert.

Der Entwurf der LSG-Verordnung mit Begründung und der dazugehörigen Karte liegt ab Montag, 19. August, bis Freitag, 18. Oktober 2019, bei den Samtgemeinden Salzhausen und Hanstedt aus. Zeitgleich können die Unterlagen auch im Internet unter www.landkreis-harburg.de/lsggatowald (ab 19. August 2019) eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können bei den Samtgemeinden und beim Landkreis Harburg sowie vorzugsweise per E-Mail (naturschutzgebiete@lkharburg.de) abgegeben werden.

Hintergrund: Das geplante Landschaftsschutzgebiet „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“ ist eine der sogenannten 14 Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Schutzgebiete, die der Landkreis Harburg im Rahmen des Programms „Natura 2000“ der Europäischen Union unter besonderen Schutz stellt. „Natura 2000“ ist ein zusammenhängendes, länderübergreifendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten. Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig den Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst. Grundlage des Netzes „Natura 2000“ ist die sogenannte FFH-Richtlinie. Das Kürzel FFH steht für Fauna (Tierwelt), Flora (Pflanzenwelt), Habitat (Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten). Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und gegebenenfalls entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind. Das Netz von Schutzgebieten erstreckt sich über 18 Prozent der Landflächen und sechs Prozent des Seegebietes der Europäischen Union. Es ist damit das weltweit größte koordinierte Netzwerk von Schutzgebieten. Im Landkreis Harburg umfassen die Natura-Flächen rund 16.256 Hektar und damit rund 13 Prozent der Kreisfläche.

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