Leitfaden unterstützt beim Förderantrag zum Waldklimafonds

Leitfaden unterstützt beim Förderantrag zum Waldklimafonds
Leitfaden unterstützt beim Förderantrag zum Waldklimafonds

FNR legt Anleitung zum Einreichen von Skizzen und Anträgen auf

Mit einem Leitfaden zum Einreichen von Skizzen und Anträgen für Vorhaben aus dem Themenkreis des Waldklimafonds unterstützt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) potenzielle Interessenten beim Beantragen von Fördermitteln. Der Leitfaden liegt gedruckt und zum Download vor.


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Die 58-seitige Broschüre im A5-Format liefert komprimierte Informationen zum Förderverfahren und erklärt zügig die Nutzung des Internetportals easy-Online zum Einreichen von Projektskizze und Projektantrag. Merkblätter und beihilferechtliche Erläuterungen ergänzen die Förderrichtlinie.

Der „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen im Rahmen der gemeinsamen Förderlinie Waldklimafonds von BMEL und BMU“ richtet sich neben Forschungseinrichtungen und Forschungsverbünden unter anderem an Landesforstanstalten, Kommunen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und weitere Vereinigungen sowie an Privatpersonen, deren Vorhaben bei einem der fünf Schwerpunkte der Förderrichtlinie Waldklimafonds angesiedelt sind.

Fördermittel aus dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemeinsam finanzierten Waldklimafonds können für Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren beantragt werden.

Weitere Informationen: www.waldklimafonds.de 

Hintergrund:

Die Förderrichtlinie Waldklimafonds wurde als Bestandteil des Energie- und Klimafonds 2013 gemeinsam von BMEL und BMU aufgelegt.

Förderpotenzial haben wald- und landschaftsbauliche Projekte zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zur Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern, Vorhaben zur Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte, solche zu Forschung und Monitoring sowie Projekte zur Information und Kommunikation. Das Förderverfahren ist zweistufig, das heißt Antragsteller reichen zunächst eine Projektskizze und nach erfolgreicher Prüfung des Projektträgers FNR und Abstimmung mit den Ministerien BMU und BMEL wird zu einem Projektantrag aufgefordert.

Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt außerdem Forschungsthemen in den Bereichen nachhaltige Forstwirtschaft und innovative Holzverwendung. Seit dem 1.1.2019 erfolgt auch die Projektträgerschaft für die Förderrichtlinie Waldklimafonds. Das Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWUH) ist eine Abteilung der FNR.

FNR Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. direkter Link zum Artikel