Lemke: „Eine gesunde Natur ist entscheidend für unser aller Lebensverhältnisse“

Bundesumweltministerin nimmt Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen zur Wiederherstellung der Natur entgegen

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ entgegengenommen.


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Darin betont der SRU, dass Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand dringend aktiv verbessert werden muss. Zentrale Forderung ist, bessere Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung von Natur und eine ambitionierte Renaturierungspolitik in Deutschland und Europa zu schaffen. Der SRU unterstreicht dabei die Bedeutung von Fördermaßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz, unter anderem im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) erarbeitet.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Gesunde und stabile Ökosysteme sind unsere Überlebensversicherung und Partner im Kampf gegen die Klimakrise. Wie wir heute mit unserer Natur umgehen, entscheidet über unser aller Lebensverhältnisse in der Zukunft. Der SRU weist zurecht mit Nachdruck auf dieses Gebot der Stunde hin und hat die Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen wissenschaftlich unterlegt. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist deshalb eines der zentralen Instrumente der Bundesregierung zum Schutz des Klimas und zur Erhaltung der Biodiversität. Ohne Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz wird Deutschland seine Klimaschutzziele für den Landnutzungssektor absehbar verfehlen. Die Forderung des SRU, Renaturierung voranzutreiben und die langfristige finanzielle Ausstattung des ANK sicherzustellen und auszubauen, unterstütze ich deshalb voll und ganz.“

Die Stellungnahme des SRU zur Renaturierung steht auch im Kontext der vorgeschlagenen EU-Wiederherstellungsverordnung. Diese soll zur Umsetzung international eingegangener Verpflichtungen rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern enthalten. Darauf aufbauend sieht Deutschland vor, weitere geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu erarbeiten und in einem nationalen Wiederherstellungsplan zusammenfassen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich nach langen Verhandlungen bereits auf einen ausgewogenen Kompromiss aller Interessen geeinigt, eine Bestätigung im EU-Ministerrat steht allerdings noch aus.

Hintergrundinformationen:

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) wurde 1971 als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung zu Umweltfragen eingerichtet. Gemäß seiner rechtlichen Grundlage begutachtet er die jeweilige Situation der Umwelt und deren Entwicklungstendenzen sowie umweltrelevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten. Er soll Fehlentwicklungen benennen und Möglichkeiten zur Vermeidung oder Beseitigung von Umweltproblemen aufzeigen.

Der SRU betont in seiner Stellungnahme, dass der global, in Europa sowie in Deutschland andauernde Rückgang von Lebensräumen von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen die Notwendigkeit einer aktiven Renaturierungspolitik unterstreicht. Renaturierung stärke nicht nur die Biodiversität und die Resilienz von Ökosystemen, sondern auch die nachhaltige Landnutzung, den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2021 bis 2030 zur „UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen“ ausgerufen, was die Bedeutung der Renaturierung auf globaler Ebene aufzeigt.

Weitere Informationen sowie das aktuelle Gutachten finden Sie auf der Webseite des Sachverständigenrates für Umweltfragen (externe Webseite).

BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel