Luftverschmutzung hält trotz Gerichtsrügen an

Sowohl Großbritannien als auch Hessen sind in den vergangenen Monaten von höheren Instanzen auf ihre mangelnde Einhaltung der Luftqualitätsstandards hingewiesen worden

Wie sich nun herausstellt, haben die Verantwortlichen seitdem nicht ausreichend gehandelt.

London übersteigt die EU-Grenzwerte für Dieselabgase so weit, dass bis 2025 nicht mit der Einhaltung der Luftqualitätsrichtlinie gerechnet werden kann, gab ClientEarth bekannt. Die NGO hatte Großbritannien im vergangenen Jahr erfolgreich verklagt (Umweltnews vom 20. November 2014). Das nun von der britischen Regierung vorgelegte Maßnahmenpaket sei bei weitem zu schwach.


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Auch in Hessen hatte der Umweltverband DUH vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Verfahren gegen die Hessische Landesregierung gewonnen, nachdem in Limburg und Offenbach die Stickstoffdioxid-Werte (NO2) anhaltend hoch waren (Umweltnews vom 01. Juli 2015). Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend gewesen seien und dass das Land einen verbesserten Luftreinhalteplan aufstellen müsse. Die DUH begrüßte diese Entscheidung und fordert kurzfristige Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld, Kranke und kinderreiche Familien, die an stark befahrenen Straßen wohnen, sind von der Luftverschmutzung betroffen. In Europa sterben 400.000 Menschen jährlich an ihren Folgen.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel