Mehr Geld für Naturschutz in Sachsen

Umweltministerium startet Sonderprogramm für Feldhecken und -gehölze

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat heute (31. Mai 2017) ein Sonderprogramm gestartet, mit dem das Anlegen von Gehölzen in der Landschaft gefördert wird. Vier Millionen Euro stehen künftig jedes Jahr dafür bereit.


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Die Mittel sollen überwiegend für die Anlage von Feldhecken und Feldgehölzen sowie für die Sanierung von Kopfbäumen, Hecken und Steinrücken verwendet werden. „Solche Gehölzstrukturen bieten zahlreichen Arten Lebens- und Rückzugsräume. Darunter sind insbesondere verschiedene Vogelarten wie Raubwürger, Rebhuhn oder Neuntöter“, so Umweltminister Thomas Schmidt. Von großer ökologischer Bedeutung sind diese Gehölze auch für verschiedene Fledermausarten, wie die Breitflügelfledermaus und die Kleine Bartfledermaus. Von der Kopfbaumpflege können unter anderem Insekten wie der in Sachsen stark gefährdete Eremit profitieren.

„Mit der Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel für den Naturschutz unterstützen wir die zahlreichen Verbände und Vereine, Landwirtschaftsbetriebe, Privatpersonen und auch Gemeinden, die sich aktiv für die Bewahrung der Artenvielfalt und die Erhaltung der sächsischen Kulturlandschaft einsetzen, bei ihrer wertvollen Arbeit“, so Umweltminister Thomas Schmidt.

Die Mittel kommen aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), mit der Bund und Länder die Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen. 40 Prozent der Mittel stammen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes, weitere 60 Prozent steuert der Bund bei.

Der Freistaat Sachsen hatte sich zusammen mit anderen Bundesländern erfolgreich dafür eingesetzt, den Naturschutz in die GAK aufzunehmen. Auf der Grundlage einer Änderung des GAK-Gesetzes im vergangenen Jahr können so ab 2017 erstmals Naturschutzmaßnahmen über die GAK finanziert werden.

Anträge auf die Förderung können ab sofort beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen im Internet zur Verfügung.

www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE 

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