Mehr Schutz für biologische Vielfalt:

Neue Leitlinien für Naturschutzgebiete in der EU

Zum Schutz der biologischen Vielfalt hat die EU-Kommission heute (Freitag) Leitlinien veröffentlicht, wie Naturschutzgebiete in der EU in Zukunft ermittelt, ausgewiesen und verwaltet werden sollen.


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Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU unter Schutz zu stellen. „Um unsere Wirtschaft auf einen wirklich nachhaltigen Pfad zu lenken, müssen wir der Natur den Raum geben, den sie braucht, um sich zu erholen. Die Ausweitung der Schutzgebiete in der Europäischen Union, sowohl an Land als auch auf See, ist für die Bereitstellung dieses Raums von entscheidender Bedeutung“, sagte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission.

„Wir sind von der Natur abhängig und müssen sie erhalten. Natura 2000 ist der Grundpfeiler eines transeuropäischen Naturnetzes, jedoch sind weitere Anstrengungen auf nationaler Ebene erforderlich, um es zu vervollständigen. Unsere Leitlinien geben den Mitgliedstaaten Instrumente an die Hand, die ihnen helfen, zusätzliche Schutzgebiete zu identifizieren, auszuweisen und zu verwalten“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.

Das derzeitige Netzwerk gesetzlich geschützter Gebiete ist nicht groß genug, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen. Zusätzliche Ausweisungen sollen entweder zur Vervollständigung des Natura-2000-Netzes beitragen oder unter nationale Schutzsysteme fallen.

Die Ziele für 2030 gelten für die gesamte EU, und jeder Mitgliedstaat wird Gebiete ausweisen, die auf der Grundlage objektiver ökologischer Kriterien und der für ihn typischen Menge und Qualität der biologischen Vielfalt geschützt werden müssen.

Ökologische und wirtschaftliche Vorteile gehen Hand in Hand, da die Ökosystemleistungen allein des bestehenden Natura-2000-Netzwerks (Ernährung, Wasser- und Luftfilterung, Katastrophenresistenz usw.) auf 300 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden und das Netzwerk rund 500.000 Arbeitsplätze unterstützt.

Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur nach einjährigen Diskussionen mit nationalen Experten und Organisationen von Interessengruppen erstellt.

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