Mehr Transparenz durch nationales Tierwohllabel

Einführung eines nationalen Tierwohllabel

„Der vzbv fordert schon lange ein Tierwohllabel. Denn Verbraucher wollen mehr Transparenz beim Einkauf tierischer Produkte. Dass sich die Forderung auch im Bericht des Kompetenzkreises durchsetzen konnte, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.


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Abschlussbericht empfiehlt nationales Tierwohllabel

Das Gremium würdigt in seinem Abschlussbericht das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik. Dieses schlägt ein ganzes Maßnahmenbündel vor, darunter auch das Tierwohllabel. „Die bisherigen Selbstverpflichtungen der Industrie haben bislang unzureichende Wirkung gezeigt. Statt eines Labels, das über bestehende gesetzliche Regeln kaum hinausgeht, braucht es ambitionierte Kriterien für die Tierhaltung“, so Klaus Müller. „Bei einem Tierwohllabel muss es sich deshalb um ein staatliches Label handeln, um die notwendige Glaubwürdigkeit zu schaffen.“

Der vzbv begrüßt darüber hinaus, dass sich der Kompetenzkreis auch mit ethischen Fragen beschäftigt hat. Tierwohl müsse demnach eine hohe Priorität eingeräumt werden. Gleichzeitig müssten solche Regelungen für Landwirte aber auch für Verbraucher ökonomisch tragfähig gestaltet werden. Gegenwärtig seien laut Abschlussbericht jedoch nicht alle Haltungsbedingungen tiergerecht. Hier sieht der vzbv dringenden Handlungsbedarf.

Forderung nach EU-weiter Kennzeichnung bleibt unbeantwortet

Nicht in den Bericht aufgenommen wurde die Forderung des vzbv nach einer zusätzlichen EU-weiten Haltungskennzeichnung. „Statt nur eine nationale Kennzeichnung in Angriff zu nehmen, muss sich das BMEL auch auf EU-Ebene für eine Haltungskennzeichnung einsetzen “, so Klaus Müller weiter.

Das BMEL berief den Kompetenzkreis Tierwohl im Oktober 2014 für zwei Jahre ein. Er versammelte Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie berufsständische Organisationen und Verbände, unter ihnen den vzbv. Aufgabe des Gremiums war es, die Umsetzung der Tierwohl-Offensive des Ministeriums zu begleiten und ergänzende Vorschläge zu unterbreiten.

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