Methusalem 2.0

Landesbetrieb Forst Brandenburg schützt wertvolle Biotopbäume und Totholz in den Wäldern

Mit dem Methusalemprojekt wurden in Brandenburgs Landesforsten in den letzten 15 Jahren bereits mehr als 200.000 alte Bäume dauerhaft geschützt. Diese Baumveteranen bieten wertvolle Lebensräume für Insekten, Pilze, Vögel und Säugetiere, sind wunderschön anzusehen, können uralt werden und verbleiben auch danach im Naturkreislauf. Das Projekt tritt nun durch die zusätzliche Ausweisung von Biotopbaum-Arealen in seine zweite Phase.


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Mit Methusalem 2.0 soll die Förderung der Biotopbäume und des Totholzes im Landeswald in den nächsten zeh Jahren - insbesondere in den nach FFH-Richtlinie geschützten Waldlebensraumtypen - durch die Einbeziehung von Baumgruppen und Arealen alter, absterbender und toter Bäume erweitert werden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) strebt damit eine Integration der Naturschutzbelange in die Landeswaldbewirtschaftung an. Die Erhöhung des Biotop- und Totholzanteils ist dabei ein wichtiger Aspekt. Dadurch können Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten gesichert und die biologische Vielfalt der Wälder verbessert werden. Ein möglicher Einnahmeverlust des Betriebs durch Verzicht auf wirtschaftliche Nutzung wird durch den hohen ökologischen Wert der Biotopbäume ausgeglichen und entspricht der gesetzlichen Gemeinwohlverpflichtung zur Bewirtschaftung des Landeswalds.

Alt wie ein Baum

Als Biotopbäume wurden schon bisher Bäume ausgewiesen, wenn sie besondere Kleinhabitate wie Ast- und Kronenabbrüche, Rindenverletzungen oder Höhlen aufweisen. In der nun vorgesehenen Fortsetzung des Projektes werden zusätzlich Biotopbaum-Areale von mindestens tausend Quadratmeter integriert. Ganze Baumgruppen werden so ihrer natürlichen Zerfallsphase überlassen. Außerdem werden natürlich abgestorbene Bäume, wenn sie keine Gefährdung für Menschen darstellen, nicht mehr aufgearbeitet und verbleiben bis zu ihrer vollständigen Zersetzung im Wald.

Sicherheit für Waldbesucher und Waldarbeiter

Das freie Betretungsrecht des Waldes wird durch das Projekt nicht eingeschränkt. Der Waldbesuch erfolgt weiterhin auf eigene Gefahr. Jedem sollte aber bewusst sein, dass durch die Anreicherung der Wälder mit Biotopbäumen und Totholz, die Gefahr durch herabfallende Äste und Umsturz von alten Bäumen zunimmt. Bei der Auswahl und dem Management von Biotopbäumen und stehendem Totholz werden die Verkehrssicherung und der Arbeitsschutz daher besonders beachtet.

Methusalem 2.0 - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft direkter Link zum Artikel