Millionen für die naturnahe Entwicklung der Bäche und Flüsse

Saarland: Minister Jost stellt am Weltwassertag Maßnahmen und Ziele vor

Früher war die Bist bei Überherrn begradigt, die Ufer waren mit Wasserbausteinen befestigt. Im Rahmen der Maßnahme wurde die Uferbefestigung abschnittsweise entfernt und die Steine als Strukturelemente wieder in das Gewässer eingebracht.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Hierbei wurde auch das Ufer stellenweise mit dem Bagger angerissen und abgeflacht. Steinhaufen als Lebensräume für Reptilien wurden angelegt. Die Bepflanzung des Ufers im Bereich des Auwalds mit Hochstämmen wurde durch Entnahme einzelner Bäume aufgelockert und so eine Uferentwicklung initiiert. Die Bäume wurden in Form von Buhnen oder deren Wurzelstöcke als Strukturelemente wieder eingebaut.

Land und Kommunen arbeiten seit Jahren daran, den Gewässern im Saarland ihr natürliches Bett zurückzugeben. Seit 2010 hat das Umweltministerium mehr als 3 Millionen Euro in die naturnahe Entwicklung der Gewässer investiert. Die Renaturierung der zuvor begradigten und in Betonbetten gezwängten Bäche und Flüsse sind Teil der Maßnahmenprogramme, die die EU-Wasserrahmen-Richtlinie vorschreibt.

„Begradigte und betonierte Bäche und Flüsse sind ein Risiko für Hochwasser, aber auch für die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen. Wir sehen uns nach wie vor in der Pflicht, diese Umwelt-Sünden der Vergangenheit zu beseitigen und naturnahe Lebensräume wiederherzustellen. Hier kommt unser Prinzip „Lassen vor Machen" zum Tragen. Das Gewässer soll mit minimalen Eingriffen wieder in die Lage versetzt werden, sich selbst zu entwickeln. Solche Initialmaßnahmen zur Gewässerentwicklung sind im zeitgemäßen Wasserbau Stand der Technik. Ein schönes Beispiel für eine gelungene Umsetzung ist die Bist“, so Umweltminister Reinhold Jost bei einem Vor-Ort-Termin am Weltwassertag.

Rund 1 Million Euro hat das Ministerium seit 2010 in strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung, hier ist das Land unterhaltspflichtig, investiert. Für Gewässer in der Verantwortung der Kommunen (siehe Hintergrund) hat das Land seit 2012 Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio Euro ausbezahlt.

Die vom Umweltministerium beauftragten kommunalen Gewässerberater haben seit dem Jahr 2014 alle 45 Gemeinden, die zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet sind, zu einer Erstberatung aufgesucht.

22 Kommunen haben mit der Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungsplänen (GEP) oder der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, weitere 10 werden in Kürze Förderanträge stellen.

Weitere ca. 10 Kommunen sind in der früheren Vorbereitungsphase zur Antragstellung, ein Teil davon wird auch noch in 2018 einen Antrag einreichen.

Unsere Bäche und Flüsse wurden im vergangenen 19. und 20. Jahrhundert den Bedürfnissen der sich rasant entwickelnden, modernen Industriegesellschaft angepasst. Sie hatten dem Abtransport von Abwasser zu dienen, wurden „gebändigt“, um die mechanisierte landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern, und sollten dem schadlosen Hochwasserabfluss leistungsfähig zur Verfügung stehen. Dazu wurden sie begradigt, verlegt, verrohrt und vielfach massiv befestigt.

Die ökologischen Funktionen der Gewässer gingen dabei oft verloren, und es kam zu einer dramatischen Verarmung an Fischen und Kleinlebewesen.

Hintergrund:

Das Wasserhaushaltsgesetz in Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.Oktober 2000 verpflichtet uns, Maßnahmen zum Erreichen des „guten Zustands“ unserer Gewässer zu ergreifen. Welche Gewässer dabei mit Maßnahmen belegt sind, ist in den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der WRRL behördenverbindlich festgelegt.

An den größeren Gewässern wie Blies, Prims, Theel, Nied, Bist und Rossel ist dabei das Land in der Pflicht (Gewässer II. Ordnung), bei den Gewässern III. Ordnung sind es aber die Städte und Gemeinden.

Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung“ gewährt das Umweltministerium bis zu 90 Prozent Landeszuschuss.

Informationen zur WRRL auch auf unserer Homepage: https://www.saarland.de/wrrl-bewirtschaftungsplan.htm

Saarland direkter Link zum Artikel