Minister Dr. Backhaus vereint Länder hinter Insektenschutz-Initiative

Vom 6. bis 8. Juni 2018 trafen sich die Minister und Amtschefs in Bremen zur 90. Umweltministerkonferenz (UMK)

Im Mittelpunkt standen insbesondere der Insektenschutz, klima-, energie- und verkehrspolitische Themen, der Umgang mit dem Wolf, die Weideprämie, der Umgang mit antibiotikaresistenter Bakterien in der Umwelt, die Luftreinheit und Sauberkeit von Gewässern.


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„Mehr Respekt vor dem Insekt“ – so heißt die Insektenschutz-Initiative, zu der sich die Umweltminister auf Vorschlag von Minister Dr. Backhaus bekannten. „Diese Initiative ist ein wirklich wichtiger politischer Erfolg für den Insektenschutz“, freute sich der Minister. „Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Aktivitäten in einen kontinuierlichen Prozess bündeln und gemeinsam aufeinander abgestimmte Programme entwickeln, die den Rückgang der Insektenvielfalt entgegentreten“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Der Bund sei mit der Ankündigung, ein Aktionsprogramm Insektenschutz zu formulieren, auf dem richtigen Weg. Aber auch die Länder müssten – gemeinsam mit dem Bund – aktiv werden. Backhaus verwies in diesem Zusammenhang auf seine eigene Insektenschutz-Strategie. So ließ Minister Backhaus derzeit ein Konzept zur wissensbasierten Entwicklung von Insektenschutz-Maßnahmen erarbeiten. Die Identifikation bereits existierender Daten, deren Auswertung und Analyse solle helfen, um die existierenden politischen Instrumente noch besser auf eine positive Wirkung auf Insekten abzustimmen und neue zu entwickeln. „Ich freue mich, dass die Länder sich unserer Initiative anschließen“.

Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema nationale und internationale Klimapolitik. Die UMK betonte dabei, dass die aktuellen Klimaschutzbeiträge der Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens von Paris noch nicht ausreichen, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erfüllen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte, dass eine intensive Beteiligung der Länder an der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms zu Erreichung der Sektorziele 2030 des Klimaschutzplans 2050 durch den Bund erfolgen soll. Im Jahr 2019 möchte der Bund eine rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele 2030 verabschieden. Zudem sollen alle kurzfristig noch möglichen Maßnahmen zur Schließung der Lücke zur Erreichung des Klimaschutzziels Deutschland ergriffen werden. Die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Länder sollen optimiert werden. Außerdem soll ein Rahmen für die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen geschaffen werden. Umweltminister Dr. Backhaus erklärte hierzu: „Ich begrüße diesen Ansatz ausdrücklich, gerade auch vor dem Hintergrund der von mir initiierten Projekte wie etwa die Moor futures. Ein rechtlicher Rahmen muss sicherstellen, dass nur seriöse freiwillige Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden.“

Ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zum Gewässerschutz könnte die von Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagene unentgeltliche Übertragung der noch verfügbaren BVVG-Flächen sein. „Ich freue mich sehr, dass mit einem einstimmigen Beschluss auf der UMK unser Vorstoß vorbehaltlose Unterstützung erfahren hat“, so Backhaus und fügt an: „Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir, dass die Bundesregierung diese Auffassung teilt und mit uns zeitnah ein gemeinsames Vorgehen erörtert, um damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und anderer Umweltziele zu leisten.“.

Auch der Wolf stand wieder auf der Tagesordnung. Minister Backhaus unterstrich: „Wir müssen endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen, um wirklich handlungsfähig zu sein. Eines steht fest: der Schutz des Menschen gegenüber auffälligen Wölfen steht an erster Stelle. Hierfür sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden. Allerdings sind die derzeitigen Regelungen noch nicht geeignet, die Weidetierhaltung konfliktarm zu gestalten. Für die notwendige Reaktion auf Wolfsrisse bei Nutztieren ist der Rechtsrahmen gegenwärtig noch unzureichend. Vor diesem Hintergrund ist eine vorbehaltlose Prüfung notwendig, ob es insoweit einer Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes an die europarechtlichen Rahmenbedingungen bedarf.“

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Schaf- und Ziegenhalter und deren landeskulturellen Bedeutung sowie des naturschutzpolitischen Beitrages der Weidetierhaltung sagt Minister Backhaus: „Wenn wir unsere Schaf- und Ziegenhaltung bewahren wollen, dann müssen wir das auch entsprechend honorieren. Eine Weideprämie ist hierfür ein sinnvoller Ansatz“.

Und auch die jüngst veröffentlichten Vorschläge der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) standen zur Diskussion. Auf Vorschlag von Backhaus einigten sich die Umweltminister unter anderem darauf, in den nächsten Wochen eine Sonder-Amtschefkonferenz durchführen zu wollen, um nach ausführlicher Analyse eine bundeseinheitliche Position vorzubereiten.

Die nächste reguläre Umweltministerkonferenz findet vom 9. bis 11. November 2018 ebenfalls in Bremen statt.

Minister Dr. Backhaus vereint Länder hinter Insektenschutz-Initiative - Anhang 1
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