Minister gibt ökologische Vorrangflächen für Beweidung frei
Aufgrund der extremen Frühjahrstrockenheit werden als ökologische Vorrangflächen ausgewiesenen Brachen für die Futternutzung freigegeben
Ab dem 01. Juli 2018 können Landwirte in ganz Mecklenburg-Vorpommern Bracheflächen, die als ökologische Vorrangflächen im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für Mahd und Beweidung nutzen.
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