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Denn Natur ist auch immer ein Stück Heimat, das es für die nächsten Generationen zu bewahren gilt“, führte der Minister weiter aus und kündigte zugleich an, dass mit der Verabschiedung des Landes-Naturschutzgesetzes nun auch der Weg frei sei für die Ausweisung der Bruchhauser Steine im Hochsauerlandkreis als erstes Nationales Naturmonument in NRW. „Mit dem neuen Naturschutzgesetz stärken wir auch die ländlichen Regionen in NRW“, machte Minister Remmel deutlich. Minister Remmel: „Durch die Ausweisung solcher Monumente soll das Interesse für besondere Naturschätze der Erdgeschichte geschaffen und für die Menschen erlebbar gemacht werden. Wir fördern damit den nachhaltigen Natur-Tourismus in NRW, eine wichtige Säule der ländlichen Räume.“
Mit dem neuen Landes-Naturschutzgesetz setzt die Landesregierung die Neuausrichtung der NRW-Naturschutzpolitik fort. Bereits im Januar 2015 hat das Kabinett die Biodiversitätsstrategie NRW beschlossen. Die Strategie bildet die wesentliche fachliche Grundlage für die Neuausrichtung der Naturschutzpolitik und setzt den Rahmen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Ziel des neuen Landes-Naturschutzgesetzes ist, konkrete Regelungen für einen ambitionierten Naturschutz und den besonderen Schutz wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen festzulegen. „Das zentrale Ziel unserer Naturschutzpolitik ist es, in den nächsten Jahren den weiter fortschreitenden Artenverlust zu stoppen und die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen“, betonte der Minister.
Einige Eckpunkte des neuen Landes-Naturschutzgesetzes sind (Auswahl):
Artenvielfalt braucht intakte Lebensräume
Artenvielfalt braucht intakte, weitläufige und vernetzte Lebensräume, auch um eine genetische Verarmung von Arten zu vermeiden. Daher sieht das neue Landesnaturschutzgesetz unter anderem vor, die Fläche des Biotopverbundes in NRW von derzeit 11,6 Prozent auf künftig 15 Prozent anzuheben.
Sicherung des noch vorhandenen Grünlandes in NRW
Dauergrünland ist von 1977 bis 2013 von mehr als 650.000 Hektar auf weniger als 400.000 Hektar zurückgegangen. Mit dem neuen Gesetz soll ein weiterer Verlust dieses Lebensraums verhindert werden, indem grundsätzlich Grünland nicht mehr in Acker umgewandelt werden darf.
Erhalt wertvoller Lebensräume
Viele Lebensräume von bedrohten Tier- und Pflanzenarten in NRW sind nicht in einem guten Erhaltungszustand, allen voran im Tiefland von NRW. Zum Schutz der wertvollen Nass- und Feuchtgrünlandflächen soll daher die weitere Absenkung der Grundwasserstände untersagt werden.
Sicherung von Naturschutzgebieten
Mit dem neuen Landes-Naturschutzgesetz soll die Grundlage für den Schutz des nordrhein-westfälischen Naturerbes dauerhaft gesichert werden. Für Flächen, insbesondere denen in Naturschutzgebieten, soll es nach dem neuen Naturschutzgesetz ein Vorkaufsrecht des Landes geben, um damit einen Ausverkauf unseres Naturerbes zu verhindern.
Schutz der "Urwälder von morgen"
Das Land hat in den vergangenen Jahren auf den eigenen Staatswaldflächen rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete ausgewiesen, in denen die Natur dauerhaft sich selbst überlassen wird. Diese nicht bewirtschafteten Rückzugsgebiete für bedrohte Arten sollen auf Dauer gesetzlich geschützt werden.
Neues Naturschutzgesetz soll wildes NRW stärker schützen
In Nordrhein-Westfalen leben über 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Dieser Artenreichtum ist die Folge des Nebeneinanders zweier großer, sehr verschiedener Naturräume: Dem atlantisch geprägten Tiefland und dem kontinental geprägten Bergland. Jede dieser Regionen bietet eine historisch gewachsene Vielfalt von Lebensräumen (Biotopen) mit ihren typischen Tieren und Pflanzen, vom kleinsten Insekt über unseren „Urwald-Baum“, die Rotbuche, und den Wanderfalken als weltweit schnellstem Lebewesen bis hin zum größten Wildtier in NRW, dem europäischen Wisent. Ein Schatz direkt vor unserer Tür. Aber auch ein Schatz, der bedroht ist und den es zu bewahren gilt.
Die Landesregierung richtet deshalb die Naturschutzpolitik neu aus. Als Grundlage für die langfristige Neuausrichtung der Naturschutzpolitik hat das Kabinett im Frühjahr 2015 die NRW-Biodiversitätsstrategie beschlossen, um das wilde NRW dauerhaft zu bewahren und zu schützen. 2016 folgt nun das Landes-Naturschutzgesetz, das konkrete Maßnahmen aus der Biodiversitätsstrategie umsetzt. Zusammen mit der Biodiversitätsstrategie und dem Landeswassergesetz bildet das Landes-Naturschutzgesetz den Rahmen für die neue Natur- und Gewässerschutzpolitik in NRW.
Trotz Erfolge im Natur- und Artenschutz stehen weiterhin etwa 45 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in NRW auf der Roten Liste. Nach der aktuellen „Roten Liste NRW“ sind dabei Schmetterlinge (rund 55 Prozent), Moose (60 Prozent), Kriechtiere (etwa 71 Prozent) sowie Vögel und Wildbienen/Wespen (jeweils rund 52 Prozent) überdurchschnittlich betroffen.
Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW
Geschützte Arten
Gefährdete und bedrohte Arten