Ministerium unterstützt Projekte mit Wasserrückhaltepotenzial

Naturschutz schwerpunktmäßig in Schutzgebieten nach europäischen Recht entwickeln

„Naturschutzförderung richtet sich an jedermann, der eine Fläche verfügbar hat oder verfügbar machen kann. Wir brauchen die Unterstützung aller Akteure – der Landwirte und ihrer Verbände, der Gemeinden, Naturschutzstiftungen, der Landgesellschaft, der Landesforstanstalt und der Umweltverwaltung“


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So Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute aus Anlass der Regionalkonferenz des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zur Förderung von Naturschutzvorhaben.

Die Regionalkonferenz in Miltzow ist die zweite von vier Konferenzen, auf denen potenziellen Projektträgern die Naturschutzförderrichtlinie des Landes erläutert wird. Auf Grundlage dieser Richtlinie fördert das Landwirtschaftsministerium investive Maßnahmen in den Natura-2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert sowie zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren zu 100 Prozent. Die Förderung setzt voraus, dass die nachhaltige Pflege gesichert ist.

Der Minister appellierte an die Landwirte, für eine nutzbringende Kompromisssuche Vorbehalte zurückzustellen. Dass Landwirtschaftsbetriebe bereit seien, Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen, zeige die Tatsache, dass für 64 Prozent der 295 Projekte an Kleingewässern und Söllen in den Jahren 2007 bis 2014 Landwirtschaftsbetriebe die Projektträger waren. „Daran möchte ich auch in der laufenden Förderperiode anknüpfen“, sagte Dr. Backhaus.

Angesichts der aktuellen Trockenperiode verwies der Minister auf die Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums auch für Projekte, die das Wasserrückhaltepotential vergrößern.
„An vielen Stellen wurde die Entwässerung übertrieben, das Abflussniveau tiefer gelegt, als es beim heutigen Stand der Technik und Erkenntnis erforderlich ist. Solche Zustände sollten nach und nach auch mit Hilfe der Naturschutzförderung überwunden werden“, sagte der Minister.

Weitere Regionalkonferenzen führen das StALU Westmecklenburg am 6. Juli und das StALU Mittleres Mecklenburg am 11. Juli durch.

Hintergrund

Die Umweltverwaltungen der Länder sind angehalten, den Naturschutz schwerpunktmäßig in Schutzgebieten nach europäischen Recht zu entwickeln. Das sind vor allem die Natura 2000-Gebiete und „Gebiete mit hohem Naturwert“.

Die Natura 2000-Gebiete sind die Europäischen Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete (Lebensräume der nach europäischem Recht zu schützender Tier- und Pflanzenarten). Gebiete mit hohem Naturwert sind Landschaftsstrukturen wie beispielsweise Sölle und Kleingewässer sowie Hecken.

Oft müssen diese Gebiete erst durch investive Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihre Funktion erfüllen zu können. Dieses Ziel verfolgt die Naturschutzförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2017.

Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern