Mit der Stadt durch den Sommer

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So kommt das Haustier gesund durch die Urlaubszeit

Endlich Urlaubszeit! Mit Kind und Kegel geht es im Flugzeug, in der Bahn, im Auto, mit dem Rad weg von zuhause, Neues erleben. Wie aber sind die Haustiere während der Urlaubszeit gut versorgt – egal ob sie mitreisen oder zuhause bleiben? Dr. Winfried Ueckert, Leiter des städtischen Fachbereichs Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung hat Tipps, damit es dem tierischen Zwei- oder Vierbeiner auch in der Urlaubszeit gut geht.


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Grundsätzlich muss sich der Halter überlegen, ob er sein Tier mitnehmen, zu Hause lassen oder in die Obhut von guten Freunden oder Verwandten geben kann. Abhängig ist dies vom Tier, sowohl von der Tierart als auch von Charakter und Kondition Garfield, Snoopy, Tweety und Co. Exoten wie Schlangen nimmt man nicht in Urlaub mit. Sie sollten im heimischen Terrarium von Personen betreut werden, die viel Erfahrung mit diesen Tieren haben. Generell gilt: „Je exotischer das Tier, desto höher die Expertise des Betreuers“, so Dr. Ueckert. Je domestizierter und personenbezogener das Haustier hingegen ist, desto eher sollte es mitreisen oder von nahen Bezugsperson betreut werden.

Auf alle Fälle gesichert unterwegs

Fahren Miez und Bello mit in die Ferien müssen zuerst die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes beachtet werden. Welche Krankheiten kommen im Urlaubsland vor, wogegen sollten Hund und Katze geimpft sein, welche Dokumente brauchen die Tiere? „Damit es keine Schwierigkeiten schon bei der Einreise gibt, benötigen Hund, Katze, Frettchen und Co. einen Heimtierpass, mindestens eine Tollwutimpfung und die Identifikationsmöglichkeit per Chip“, erklärt Dr. Ueckert. Detailliert über die Anforderungen aller möglichen Urlaubsländer informieren einschlägige Internetseiten genauso wie der städtische Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (Tel. 09 31/37-2826).

Während der Fahrt mit Auto, Bahn oder Flugzeug müssen die Tiere gut versorgt sein und brauchen Pausen. Airlines haben genaue Vorgaben und verkaufen entsprechende Transportboxen, in denen die Tiere sich an Futter und Wasser bedienen können. Ebenfalls in sicheren Boxen untergebracht sein sollten die Tiere bei Bahnreisen. Im Auto müssen Boxen im Wagen befestigt sein, in denen die Vierbeiner – hoffentlich schlafen statt bellen oder miauen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie beim ersten ruckartigen Bremsvorgang katapultartig von den Hintersitzen oder von Beifahrers Schoß an die Windschutzscheibe geschossen werden. „Die abgesicherte Unterbringung von Haustieren während der Autofahrt ist gesetzlich vorgeschrieben“, erinnert Ueckert. Immer wieder Pausen einlegen ist für die Tiere genauso wichtig wie für den Fahrer. Alle zwei Stunden am besten laufen, trinken, spielen. Ganz wichtig: Auf keinen Fall darf der Hund bei diesen Pausen ohne Leine laufen! Kennt er sich nicht aus und wird noch durch Straßenlärm verunsichert, entläuft er unter Umständen. Im Hochsommer ist viel Wasser besonders wichtig, da Hund und Katze nur bedingt Wärme abgeben können. Ein feuchtes Tuch hilft nicht, trinken lassen ist das Mittel der Wahl.

Welche Tiere können zuhause bleiben?

Familienmitglied Hund, der eine enge soziale Bindung zu seinem Menschen hat, darf nicht alleine zuhause bleiben. Kaum ist der Halter aus dem Haus, trauert Waldi. Wenn er mit Frauchen und Herrchen reist, wird die soziale Bindung zwar aufrecht gehalten. Dennoch sollte überlegt werden, ob die Reise dem Hund gut tut. Hat er eine schwächere Kondition, dauert die Anreise zu lang, ist es im Urlaubsland zu heiß und endet es darin, dass die Menschen stundenlang am Strand in der Sonne braten, während der Hund in der fremden Ferienwohnung eingesperrt bleibt und sich nicht zurecht findet, sollte er besser in die Obhut guter Freunde gegeben werden, die das Tier kennen und bereits eine Bindung zu ihm haben. Zwar ist Waldi zunächst verunsichert, aber die intensivere Betreuung gleicht dies aus. „Wichtig ist, dass die Hundesitter Erfahrung mit Tieren allgemein und mit diesem Tier im Speziellen haben. Sie müssen erste Anzeichen eines Unwohlseins erkennen können und auch bei Abwesenheit der Besitzer richtig reagieren“, mahnt Ueckert. „Bloße Hilfsbereitschaft reicht nicht aus!“

Natürlich gibt es auch die (kostspieligere) Möglichkeit der Tierpension. Hier werden die Vierbeiner adäquat, auch gesundheitlich, betreut. Die Betreiber von „Hunde- und Katzentagesstätten“ benötigen eine offizielle Erlaubnis, um Tiere aufnehmen zu dürfen. Geregelt sind darin die Mindestgröße der Unterbringung, Hygiene und Sachkunde. Was immer beachtet werden muss: „Eine fremde Umgebung bedeutet für einen Hund Stress“, sagt Winfried Ueckert. „Da Hunde visuell, akustisch und in besonderem Maße auch olfaktorisch wahrnehmen und sie in einer fremden Umgebung von vielen neuen Eindrücken überrollt werden, sind sie beunruhigt.“ Hier helfen die Schmusedecke, das Lieblingsspielzeug und ein Kleidungsstück von Herrchen oder Frauchen als Bezugspunkte.

Stubentiger können, wenn sie mit Futter, Wasser und Streicheleinheiten von einer bekannten Person verwöhnt werden, zuhause bleiben. Das Gleiche gilt für Vögel, die ohnehin nicht einzeln gehalten werden sollen. Freigänger-Katzen sind unproblematisch. „Sie benötigen die Nähe zum Menschen nicht in der Intensität wie ein Hund. Daher leiden sie nicht dramatisch, wenn der menschliche Dosenöffner in Urlaub fährt“, so Ueckert. Werden Katzen in einem Käfig mit in den Urlaub genommen, leiden sie sehr, vor allem alleine in der Box und wenn sie dies nicht gewöhnt sind. „Dies kann sich zu einem Trauma entwickeln und noch später massiv bemerkbar sein“, warnt Ueckert. Zum Beispiel, wenn sich Garfield nie wieder in eine Transportbox packen lassen möchten und ungeahnte Kräfte entwickelt, um aus dieser zu entweichen.

Maßgeblich bei allen Fragen rund um Haustiere im Sommerurlaub ist das Wohlbefinden der Tiere. Dr. Ueckert: „Tierhalter müssen abwägen: Was ist besser für meine Tiere, was entspricht ihrer Kondition, wie werden sie richtig beschäftigt und werde ich meiner Verantwortung gerecht.“

Mit der Stadt durch den Sommer - Anhang 1
Stadt Würzburg