Mitgliedstaaten finden weder für noch gegen Glyphosat ausreichende Mehrheit

Zulassung von Glyphosat

Bei den Beratungen von Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten gab es heute (Montag) weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag der EU-Kommission von vergangener Woche, die Zulassung von Glyphosat vorläufig um weitere 12 bis 18 Monate zu verlängern. Bis dahin soll ein Gutachten der europäischen Chemikalienagentur ECHA zu dem Wirkstoff vorliegen. Der zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis wird morgen im Kollegium der 28 EU-Kommissionsmitglieder über das weitere Vorgehen sprechen.


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Die EU-Zulassung für Glyphosat läuft am 30. Juni 2016 aus. Nationale Verbote von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln wären trotz einer Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene möglich. Die EU-Staaten müssen sich also nicht hinter der Europäischen Kommission verstecken.

Die Europäische Kommission hatte in ihrem heute diskutierten Vorschlag sowohl die Wünsche mehrerer Regierungen und des Europäischen Parlamentes aufgenommen. Neben der vorläufigen Verlängerung Zulassung von Glyphosat hatte sie sie den EU-Staaten empfohlen, gefährliche Beistoffe (POE-Tallowamine) zu verbieten und den Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parks und Spielplätzen sowie vor der Ernte zu minimieren. Eine Entscheidung über solche Einschränkungen liegt letztlich bei den Mitgliedstaaten selbst.

Trotz einer Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Kommissionsvorschlag gab es dafür keine qualifizierte Mehrheit. Die ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung repräsentieren, gemeinsam abstimmen.

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