Mittel für den Waldumbau werden deutlich erhöht

Deutlicher Anstieg der ausgezahlten Mittel in den letzten Jahren

Am Dienstag (13.8.) hat Sachsens Kabinett höhere Fördersätze für den Waldumbau beschlossen. Demnach wird der Waldumbau in Naturschutz- und FFH-Gebieten mit 85 Prozent statt bisher mit 70 Prozent gefördert.


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Außerhalb von Schutzgebieten wird der Satz von 70 auf 75 Prozent angehoben. Gefördert werden unter anderem die Saat, Pflanzung und Naturverjüngung mit standortgerechten Baum- und Straucharten. Zudem unterstützt Sachsen künftig die bodenschonende Holzrückung zum Beispiel mit Rückepferden, ferngesteuerten Kleinraupen oder Seilkränen.

Insgesamt hat Sachsen den Waldumbau seit 2021 im Rahmen des Förderprogramms Wald und Forstwirtschaft mit 10,8 Millionen Euro gefördert. Damit haben Waldbesitzende Maßnahmen auf 1.862 Hektar umgesetzt. Die jährlich ausgezahlte Summe stieg in dem Zeitraum von 1,62 Millionen (2021) auf 4,41 Millionen Euro im Jahr 2023 an. In den Jahren zuvor schwankten die Auszahlungen für Waldumbau zwischen rund 0,64 Millionen und rund 2,1 Millionen Euro.

Forstminister Wolfram Günther: »Wir haben den Waldumbau in den letzten Jahren deutlich beschleunigt und deutlich stärker unterstützt. Die Förderung ist ein voller Erfolg. Jetzt erhöhen wir die Fördersätze. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung einer immer nachhaltigeren Waldwirtschaft. Denn wegen der Klimakrise und weil es immer noch zu viele Flächen mit anfälligen Monokulturen gibt, fördern wir den Waldumbau hin zu vielfältigen und klimastabilen Wäldern. Und gerade in Schutzgebieten gelten natürlich andere Anforderungen an die Bewirtschaftung. Hier sind Lebensräume für Pflanzen, Insekten oder Vögel zu erhalten. Dem tragen wir mit der jetzt novellierten Förderung Rechnung. Aber auch in der Fläche gehen die Fördersätze hoch. Und wir unterstützen bodenschonende Verfahren mit Rückepferden oder leichteren Maschinen.«

Hintergrund:
Mit der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) werden Waldbesitzende bei der nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung und bei der Erstaufforstung unterstützt und die Zusammenarbeit in forstlichen Zusammenschlüssen gefördert. Außerdem erhalten Landkreise und Kommunen Zuschüsse für Investitionen in die Waldbrandüberwachung und die Löschwasserversorgung im Wald.

Die forstliche Förderung in Sachsen wird mit Mitteln der EU, des Bundes und des Freistaats Sachsen finanziert. Die aktuelle Änderung in der Förderrichtlinie berücksichtigt unter anderem Änderungen am Rahmenplan für die »Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz« (GAK), die Bund und Länder vor kurzem beschlossen haben.

Ansprechpartner sind die Revierleiter von Sachsenforst oder die Forstbetriebsgemeinschaften.

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft mit allen Informationen und Antragsunterlagen: Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) - Förderportal - sachsen.de

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