Moorwiedervernässung - Backhaus hält an aktueller Ausgleichsregelung fest

Heute wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern über die Pflicht zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Waldsterbens bei Moorwiedervernässungen diskutiert

“Die Forderung der Grünen, die Wiedervernässsung von Mooren durch eine Ausgleichspflicht nicht unnötig zu erschweren, ist schlichtweg undifferenziert. Sie suggeriert, dass bei jeder Wiedervernässung, automatisch ein Ausgleich zu leisten ist. Tatsächlich aber kann bei Moorwäldern, die formal betrachtet unter das Landeswaldgesetz fallen, auf einen Ausgleich verzichtet werden, sofern es sich um eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme handelt.


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Auf diese Weise wird verhindert, dass auf eine Ausgleichsmaßnahme eine Kette weiterer Maßnahmen folgt. Auch für kleinere Waldflächen, die im Zuge einer Moorwiederbelebung baumfrei werden, ist kein Ausgleichsbedürfnis gegeben. Bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes in 2011 sind demnach bereits umfangreiche Sonderregelungen getroffen worden, die das Begehren der Grünen aufgreifen”, betonte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.

Backhaus betonte darüber hinaus, dass der gänzliche Verzicht auf eine Ausgleichsregelung auch eine fachlich fundierte Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer Wiedervernässung notwendig macht: „Moore sind nicht per se schützenswerter als Wälder. Beide Ökosysteme tragen maßgeblich zum Schutz des Klimas, der Wasserqualität und der Artenvielfalt bei. Wir schützen die Moore zudem seit 2007 mit rund 21,5 Mio. Euro und ich werde mich vor dem Hintergrund der Klimaverträge von Paris auch weiterhin für ein nationales Moorschutzprogramm einsetzen.“

Der Minister wies gleichzeitig aber auch darauf hin, dass ein Ausgleich laut Landeswaldgesetz unausweichlich wird, sofern größere Waldflächen von einem Eingriff betroffen sind. Die oberste Forstbehörde hat zur Vereinfachung des Verfahrens jedoch festgelegt, dass die Ausgleichsmaßnahmen nicht auf eine Waldmehrung abzielen müssen, sondern lediglich auf dessen Erhalt.

„Der Erhalt von Waldflächen ist aus gutem Grund gesetzlicher Standard in unserem Land. Mecklenburg-Vorpommern ist mit 558.000 Hektar Waldfläche eines der waldärmsten Bundesländer der Republik. Gleichzeitig haben wir einen sehr vielfältigen und gesunden Wald, wie der kürzlich veröffentlichte Waldzustandsbericht 2015 bestätigt. Ein gänzlicher Verzicht auf die Ausgleichsregelung, wie von den Grünen gefordert, hätte nicht nur fatale Auswirkungen auf die hiesige Tier- und Pflanzenwelt, er würde in letzter Konsequenz auch dem Tourismus-, Erholungs- und Wirtschaftsstandort MV nachhaltig schaden. Aus fachlicher Sicht halte ich deshalb an der aktuellen Regelung fest”, so der Minister weiter.

Moorwiedervernässung - Backhaus hält an aktueller Ausgleichsregelung fest - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel