MV stimmt neuem Düngegesetz nicht zu – kein Mehrwert für Gewässerschutz

Mecklenburg-Vorpommern wird der Novellierung des Düngegesetzes in der morgigen Bundesratssitzung nicht zustimmen, weil der Entwurf nach wie vor an der Stoffstrombilanz festhält.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Diese ist aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern – anders als es der Bund darstellt – aber kein geeignetes Instrument, um eine Differenzierung der Düngung in den roten Gebieten vorzunehmen, teilte Agrarminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin mit.

„Das Kernproblem der Stoffstrombilanz ist, dass die Bilanzsalden keine direkten Informationen über die tatsächlichen Stickstoffüberschüsse im Boden ermöglichen, da sie lediglich eine rechnerische Größe auf Betriebsebene darstellen. Die Stoffstrombilanz kann somit nur die Effizienz im Umgang mit den Nährstoffen im Gesamtbetrieb zeigen. Wo genau der Betrieb aber effizient oder aber auch nicht ist, bildet die Stoffstrombilanz nicht ab. So kann man anhand des Bilanzwertes nicht abschätzen wie effizient z.B. der Nährstoffeinsatz im Schweinestall oder aber bei der Düngung auf den Flächen ist. Was wir brauchen ist ein Nährstoffvergleich auf der Fläche. Nur so lassen sich Rückschlüsse auf mögliche Einträge in Gewässern ableiten.  Und die Auswirkungen der Düngung auf unsere Gewässer – das ist unser eigentliches Erkenntnisinteresse. Nur wenn wir wissen, wo es ein Zuviel gibt und warum, können wir weitere wirkungsvolle Maßnahmen im Sinne des Gewässerschutzes ergreifen “, erläuterte Minister Backhaus.

Mit Zustimmung zum Gesetz würde die Stoffstrombilanzverordnung jedoch weiter in Kraft bleiben. Für die Aufhebung bedürfe es ein weiteres Rechtsetzungsverfahren, das frühestens im Herbst zum Abschluss gebracht werden könnte. „Das hat der Bund anders zugesagt“, betonte Minister Backhaus. Gleichwohl kritisierte er, dass die mit der Bilanzierung verbundene umfangreiche Erhebung von betrieblichen Input- und Outputstoffen einschließlich deren Nährstoffgehalte einen immensen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe darstelle. Dies passe nicht mit dem bisher kommunizierten politischen Ansinnen des Bundes zusammen, die Landwirtschaft auch über den Abbau bürokratischer Hürden entlasten zu wollen.

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel