MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung

MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung
MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung

Seit 2022 fördert der Landkreis Mayen-Koblenz die Dach- und Fassadenbegrünung. Bisher konnten 74 Förderanträge bewilligt werden. Auch in diesem Jahr können wieder Förderanträge hierfür eingereicht werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die maximale Förderhöhe 40 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt, jedoch maximal 2.000 Euro pro Grundstück bei Dach- und Fassadenbegrünung. Bei einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro. Förderanträge können noch bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Wieso wird gefördert?

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ausschließlich eine freiwillige Begrünung. Diese darf nicht in Bebauungsplänen festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports und bei Neubauten. Bei Dachbegrünungen gilt eine Mindestsubstratschicht von acht Zentimetern. Sollte aus statischen Gründen nur ein Leichtbegrünungssystem möglich sein, wird dieses mit maximal 20 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Grundsätzlich können alle Eigentümer aus Gemeinden und Städten in Mayen-Koblenz einen Förderantrag stellen. Nicht alle Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz sind gleichermaßen vom Klimawandel betroffen. Die Förderung erfolgt deshalb vorrangig in den Gemeinden des Landkreises, die besonders von Hitzeereignissen betroffen sind.

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz