NABU: Eine Chance für die Artenvielfalt bei Agrar-Abstimmung im Bundesrat

Krüger: Hoffnung auf ein kleines Weihnachtsgeschenk für die Insekten 

Am 17.12. stimmt der Bundesrat über die Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland ab. Dabei besteht aus Naturschutzsicht die Chance auf deutliche Verbesserungen gegenüber den Plänen der ehemaligen Bundesregierung.


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So soll der Anteil von nichtbewirtschafteten und pestizidfreien Flächen in der Agrarlandschaft deutlich steigen, was sich auf die Bestände von Insekten und Feldvögeln sowie den Klimaschutz positiv auswirken dürfte. Der NABU bewertet das Paket aus Gesetzen und Verordnungen, mit dem die neuen GAP-Regeln für 2023 bis 2027 national umgesetzt werden, insgesamt aber als bei weitem nicht ausreichend. Vor allem steht nach wie vor nicht genug Geld zur Verfügung, um Betrieben Anreize für eine naturfreundliche Bewirtschaftung zu bieten.

Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat festlegt, dass künftig jeder Betrieb vier Prozent der Ackerfläche als nichtbewirtschafteten Rückzugsraum für die Natur reservieren darf. Für zusätzliche sechs Prozent sollen freiwillige Maßnahmen honoriert werden. Dem Bundesrat liegen dabei mehrere Anträge vor, mit denen Schlupflöcher geschlossen werden, die die alte Bundesregierung offengelassen hatte.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nach jahrelangem Stillstand hoffen wir auf ein kleines Weihnachtsgeschenk für die Insekten. Den Anteil an Blühflächen, Hecken und Brachen in der Agrarlandschaft zu erhöhen, ist dringend geboten. Ein Anteil von mindestens zehn Prozent ist laut wissenschaftlichen Studien notwendig, um das Artensterben aufhalten zu können. Jetzt sind diese zehn Prozent möglich – allerdings fehlt voraussichtlich noch das entsprechende Geld hierfür. Ein wesentlich größerer Anteil der bisherigen Subventionen müsste dafür in Gemeinwohlleistungen umgewandelt werden.”

Weiterhin erwartet der NABU, dass es nun doch zu bundeseinheitlichen fünf, statt bisher drei Metern pestizid- und düngefreien Gewässerrandstreifen kommen könnte. Das wäre eine deutliche Verbesserung und im Sinne des nationalen Insektenschutzpakets. Je breiter die Streifen an den Gewässern, desto besser wird zudem auch das Trinkwasser vor Verunreinigung geschützt. Eine vom NABU beauftragte Studie zeigt jedoch, dass mindestens zehn Meter notwendig wären, um die Qualität der Gewässer nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig Baustein im Biotopverbund für die Insektenvielfalt zu sein.

Konstantin Kreiser, Stellvertretender Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik: „Trotz einiger Verbesserungen in den Details fehlt es im Großen und Ganzen schlicht an einer ausreichenden Finanzierung der Maßnahmen. Hier muss die neue Bundesregierung unbedingt nachlegen und das Budget für die Ökoregelungen aufbessern. Ansonsten drohen diese Fördermaßnahmen nicht attraktiv genug zu werden und ins Leere zu laufen.“

Der NABU weist außerdem darauf hin, dass die neue Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag festgelegt nun eine Überprüfung der Agrarpolitik durchführen muss, damit zur Hälfte der Legislatur die nächste Reformrunde angegangen werden kann. Hierfür sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Ausstieg aus den pauschalen Flächenprämien auf EU-Ebene vorantreiben und einen europäischen Zukunftskongress für die Agrar- und Ernährungspolitik anregen.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel