Nachbesserungen bei der Düngeverordnung

Fachverband Biogas fordert signifikante Nachbesserungen bei der Düngeverordnung

Entwurf der Düngeverordnung beendet Spekulationen / Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez kritisiert pauschale Regelungen und Ungleichbehandlung / Verordnung verhindert geschlossene Nährstoffkreisläufe


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Der Fachverband Biogas e.V. kritisiert Teile des am Freitag veröffentlichten überarbeiteten Entwurfs zur Düngeverordnung. Grundsätzlich sei das Ende der Debatte, die allen Beteiligten mehr Sicherheit bei der künftigen Betriebsplanung bietet, zwar begrüßenswert und die Versorgung mit sauberem Wasser elementar wichtig. Dennoch bedauert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez, dass manche Anpassungen zu pauschal formuliert wurden. So zum Beispiel die geforderte Lagerkapazität von neun Monaten, wenn nicht ausreichend eigene Flächen für die Ausbringung der anfallenden Gülle bzw. Gärprodukte zur Verfügung stehen. Bei Biogasanlagen steht diese Fläche in den meisten Fällen zur Verfügung – wird aber der Biogasanlage rechtlich nicht zugeordnet. „Da Biogasanlagen in der Regel gewerblich sind, der Betrieb dahinter aber landwirtschaftlich, gehören die Flächen rein rechtlich nicht zur Biogasanlage“, erklärt da Costa Gomez. Ähnlich verhalte es sich mit Pachtflächen oder Flächen von Substratlieferanten, auf denen das Gärprodukt aus der Biogasanlage als hochwertigen Dünger ausgebracht wird. „Diese bislang geschlossenen Kreisläufe dürfen nicht zerstört und müssen mit entsprechenden Regelungen berücksichtigt werden!“, fordert da Costa Gomez.

Auch die im Entwurf festgeschriebene pauschale Obergrenze von 170 kg Stickstoff aus organischen Düngemitteln, die pro Hektar und Jahr ausgebracht werden dürfen, sei „praxisfern und geht nicht auf die Standortgegebenheiten ein.“ Bislang bezog sich diese Grenze auf Stickstoff tierischen Ursprungs. In Zukunft soll auch pflanzlicher Stickstoff mit einberechnet werden. „Das bedeutet für Anlagenbetreiber, die Energiepflanzen vergären, eine große Herausforderung“, erklärt da Costa Gomez. Diese neue Vorgabe mache es vielen Akteuren der Biogasbranche nahezu unmöglich, die anfallenden Gärprodukte sinnvoll in geschlossene Nährstoffkreisläufe einzubringen. Dabei liegt gerade im Energiepflanzenanbau der Bedarf an Stickstoff häufig über 170 kg pro Hektar. Auf Hochertragsstandorten zuweilen bei 260 kg, auf Grünland bei bis zu 400 kg.

In der Konsequenz hieße dies für den Landwirt, dass er den Stickstoffbedarf seiner Energiepflanzen mit teurem und energieintensiv erzeugtem Mineraldünger ausgleichen muss - und im Gegenzug die vorhandenen Gärprodukte nicht ausbringen darf. „Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft sein“, sagt da Costa Gomez.

Der große Vorteil von Biogas ist – neben der klimaneutralen Strom- und Wärmeerzeugung – die Kreislaufwirtschaft, in der die Anlagen betrieben werden. Der Nährstoffbedarf, den die Energiepflanzen zum Wachsen benötigen, erhalten sie aus dem Gärprodukt, das nach der Vergärung im Fermenter übrig bleibt. Dieser Bedarf ist nicht immer gleich hoch. In begründeten Ausnahmefällen darf der Landwirt daher die festgeschriebene Obergrenze überschreiten, sofern gesichert ist, dass der zusätzliche Dünger von der Pflanze aufgenommen wird. Diese so genannte „Derogation“ gilt uneingeschränkt nur für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft – also Gülle aus dem Stall.

Bei Biogasdünger sieht der Entwurf eine zusätzliche Beschränkung auf Grünland und mehrjährige Futterflächen vor – und das, obwohl die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe von vergorenem Material sogar besser ist. „Der Fachverband Biogas fordert eine Gleichstellung der Dünger“, betont da Costa Gomez. Hierzu zählt auch die Gleichstellung fester Gärprodukte mit Festmist. Es ist wenig nachvollziehbar, warum viele Sonderregelungen für Festmist vorgesehen sind, die nicht für feste Gärprodukte mit ähnlichen Eigenschaften gelten sollen.

Der überarbeitete Entwurf geht nun ins Bundesratsverfahren und soll noch im März verabschiedet werden - und bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Auch hier sieht da Costa Gomez dringenden Handlungsbedarf und fordert „Augenmaß beim Vollzug“. Mit der neuen Nährstoffobergrenze sowie den strengeren Sperrfristen kommen herausfordernde Anpassungen auf die Biogasanlagen zu. „Es ist unrealistisch, alle Anforderungen so kurzfristig zu erfüllen, da der Anbau bereits mit der Aussaat im vorherigen Herbst festgelegt wurde“, mahnt der Hauptgeschäftsführer. „Auch neue Lagerbehälter lassen sich nicht so schnell planen und bauen - ganz abgesehen davon, dass die Genehmigung lange dauert.“

Fachverband Biogas e.V.