Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Unterwesermarsch“ beschlossen

Kooperationsvereinbarung für Landwirtschaft möglich

Der Kreistag hat am 28. Juni 2023 die Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Unterwesermarsch“ sowie die Änderung des Naturschutzgebietes „Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede“ beschlossen.


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Der Landkreis hat die Verordnung am 21. Juli 2023 im elektronischen Amtsblatt verkündet. Die Verordnung ist damit seit dem 22. Juli 2023 rechtskräftig.

Das neue Schutzgebiet ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Unterweser“ und hat eine herausragende Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für unterschiedlichste Vogelarten. Die erlassenen Verordnungsregelungen dienen dem Schutz der Brut- und Rastvogelarten. Bestimmte Nutzungen in dem Gebiet sind eingeschränkt, das gilt insbesondere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Jungvögel. Für Touristen und Erholungssuchende bedeutet dies beispielsweise, dass sie die Bereiche außerhalb von Straßen und Wegen mit Ausnahme der Weserstrände nicht betreten dürfen. Besitzerinnen und Besitzer von Hunden dürfen diese nicht in den Gewässern schwimmen lassen und während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel, von Anfang April bis Mitte Juli, nur angeleint laufen lassen. Außerhalb dieser Zeit ist aber das ruhige Führen von Hunden ohne Leine erlaubt, wenn die Besitzerinnen und Besitzer sicherstellen können, dass die Hunde die Wege nicht verlassen. Für die Jagd ist zum Beispiel eine Beruhigungszone festgelegt, in der die Jagdausübung innerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit verboten ist.

Die Landwirtschaft hat in den Schutzgebieten eine besondere Bedeutung. Einerseits müssen die Flächen landwirtschaftlich genutzt werden, damit die zu schützenden Vogelarten ihren Lebensraum vorfinden. Andererseits führt die heutige Art der im Vergleich zur Vergangenheit intensivere landwirtschaftlichen Nutzung dazu, dass dieser Lebensraum verloren geht.

Landrat Bernd Lütjen dazu: „Mir ist die Gratwanderung bewusst, einerseits die notwendigen Schutzvorschriften zu erlassen, andererseits aber die Existenz der Landwirtschaft nicht zu gefährden. Daher treten die Regelungen die Landwirtschaft betreffend nur zum Teil sofort in Kraft. Wichtige Regelungen hingegen gelten erst ab dem Jahr 2027. Die Zeit werden Landwirte und Landkreis nutzen, um einzelbetriebliche Regelungen zu erarbeiten – für ein langfristiges gutes Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz.“

Mit der Möglichkeit einzelbetrieblicher Regelungen, in der Verordnung „Kooperationsklausel“ genannt, beschreitet der Landkreis Osterholz neue Wege: Danach können Landwirtinnen und Landwirte eine Ausnahme von bestimmten Verordnungsregelungen beantragen, wenn die Verordnungsziele auf andere Art und Weise durch geeignete Maßnahmen oder Bewirtschaftungsweisen erreicht werden können. Grundlage für die Ausnahmeregelungen stellen individuelle Betriebskonzepte dar, die durch die Landwirte mit Unterstützung durch den Landkreis erarbeitet werden können. Für die Ausarbeitung dieser Betriebskonzepte bleiben nun etwa dreieinhalb Jahre Zeit.

Die gesamte Verordnung mit allen Regelungen und Anlagen sowie weiteren Informationen ist auf der Internetseite des Landkreises unter dem Link www.landkreis-osterholz.de/Unterwesermarsch einsehbar.

Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Unterwesermarsch“ beschlossen - Anhang 1
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