Natura 2000 in Brandenburg

Gemeinsame Kraftanstrengung zur Sicherung der FFH-Gebiete bis 2018 und Erarbeitung der Managementpläne bis 2020

Brandenburg wird nach den Worten von Brandenburgs Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde bis Ende 2018 die Sicherung der 607 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und damit eine wichtige Etappe bei der Etablierung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 im Land abschließen:


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„Wir haben in der Vergangenheit bereits viel erreicht. Die weit überwiegende Fläche der FFH-Gebiete liegt innerhalb von Schutzgebieten. Aber was noch zu tun bleibt, bedeutet für uns eine riesige Kraftanstrengung. Die Bekanntmachung der Gebietsgrenzen und Ziele in Erhaltungszielverordnungen und die Erarbeitung der Managementpläne bis 2020 bindet die Kapazitäten der Naturschutzverwaltung. Insbesondere für die Managementpläne setzen wir auf die Unterstützung der Landnutzer, Eigentümer und des ehrenamtlichen Naturschutzes.“ Das Brandenburger Umweltministerium hat deshalb heute Landnutzer- und Naturschutzverbände zum Thema FFH-Managementplanung  nach Potsdam eingeladen.

Staatssekretärin Schilde: „Brandenburg trägt aufgrund seiner besonders reichen Naturausstattung – auch im Vergleich der Bundesländer - mit einem bedeutenden Anteil zum Erfolg von Natura 2000 bei. Die Natura 2000-Kulisse umfasst rund 26 Prozent der Landesfläche. Zu 27 Vogelschutzgebieten mit rund 649.000 Hektar kommen noch 607 FFH-Gebiete mit rund 333.000 Hektar.“

Die Sicherung der FFH-Gebiete ist seit der Meldung eine Schwerpunktaufgabe der Naturschutzverwaltung. Das in der Geschichte der EU in dieser Form einmalige, größte und ambitionierteste Naturschutzprogramm stellt bei der Umsetzung die Mitgliedstaaten und Regionen vor große Herausforderungen.

Die Meldung dieser Gebiete ist zwischen 1997 und 2004 in verschiedenen Tranchen erfolgt. Die Gebiete wurden im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Die Ausweisung als besondere Schutzgebiete sollte binnen sechs Jahren erfolgen. Diese Frist ist 2010 beziehungsweise 2014 abgelaufen und konnte von der Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten und in Deutschland der Mehrheit der Bundesländer nicht gehalten werden.

In Brandenburg liegen 358 FFH-Managementpläne vor, befinden sich in Konsultation oder sind in der Bearbeitung weit vorangeschritten. Für rund 210 FFH-Gebiete werden noch Managementpläne erarbeitet. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Umwelt (LfU). Die Koordinierung des Planungsprozesses erfolgt in den Nationalen Naturlandschaften (Nationalpark, Biosphärenreservate, Naturparke) ebenfalls durch das LfU. Außerhalb der Großschutzgebiete übernimmt diese Aufgabe der NaturSchutzFonds Brandenburg.

Brandenburg hat sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern dazu bekannt, die Schritte zur Sicherung und Bekanntmachung der Gebiete bis 2018 und die FFH-Managementpläne bis 2020 abzuschließen. Der Kommission wird regelmäßig über die Fortschritte berichtet.

„Im Ergebnis bedeutet dies“, so die Staatssekretärin, „alle Kräfte zu bündeln, um die FFH-Sicherung und die Erarbeitung der Managementpläne abzuschließen und das Vertragsverletzungsverfahren sowie die in diesem Zusammenhang drohenden Strafzahlungen vom Land abzuwenden.“

Erhaltungsziele und Managementpläne

Zur Sicherung der FFH-Gebiete und Bekanntmachung der Erhaltungsziele und Gebietsgrenzen werden bis Ende 2018 für rund 350 FFH-Gebiete Erhaltungszielverordnungen erlassen. Dies sind Sammelverordnungen, in denen die Grenzen der gemeldeten FFH-Gebiete auf topografischen Karten und die in den jeweiligen Gebieten zu schützenden Arten und Lebensraumtypen mit den jeweiligen ökologischen Anforderungen rechtswirksam bekannt gemacht werden.

Zahlreiche Naturschutzgebietsverordnungen werden im Schutzzweck an die Erfordernisse von Natura 2000 angepasst. Dabei werden die zu schützenden Arten und Lebensraumtypen abschließend im Schutzzweck benannt.

Laufende und bereits lange geplante NSG-Verfahren werden weitergeführt beziehungsweise eingeleitet.

Die FFH-Managementplanung wird gestrafft und auf Maßnahmenblättern auch allgemeinverständlicher dargestellt. „Insgesamt soll die Planung besser handhabbar und frühzeitig und breit kommuniziert werden“, betont Staatssekretärin Schilde: „Ziel ist, die erforderlichen Maßnahmen freiwillig und gut abgestimmt umzusetzen und die Landnutzer und natürlich auch die engagierten Naturschutzverbände für die Umsetzung der Natura 2000-Ziele zu gewinnen.“

Der Schritt bis zur Umsetzung von Maßnahmen soll zeitlich möglichst kurz sein. Dabei sollen die Förderprogramme mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes eingesetzt werden.

Natura 2000 in Brandenburg - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) direkter Link zum Artikel