Natura 2000 Landesverordnung beschlossen

Aufruf zur Beteiligung an Managementplänen

Die Landesregierung hat die Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung beschlossen. Unter der neuen Bezeichnung „Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung“ werden künftig neben den Vogelschutzgebieten auch die bisherigen FFH-Gebiete geschützt. Beide werden zukünftig einheitlich als Natura 2000-Gebiete benannt.


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„Ich freue mich sehr, dass damit ein lange währendes Verfahren sein gutes Ende findet. Nutzer wie Schützer haben jetzt verbindliche Gebietsgrenzen und Klarheit über die maßgeblichen Bestandteile der einzelnen Gebiete. Dazu gehören unter anderem Regelungen zum Umgang mit geschützten Arten und Lebensräumen“, kommentierte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Das Verordnungsverfahren hat einschließlich intensiver interner Vorarbeiten mehrere Jahre gedauert. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission wegen der unzureichenden Ausweisung von Schutzgebieten im Februar 2015 gegen Deutschland eröffnet hat. Daraufhin einigten Bund und Länder die Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen.

Seit Ende 2015 wurde in M-V eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Mehr als 400 Stellungnahmen sind in den endgültigen Landesentwurf eingeflossen. Die „Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung“ legt Mindestanforderungen an den Schutz fest und ermöglicht Nutzern wie Schützern Spielräume, um gemeinsam zu geeigneten Lösungen zu kommen, zum Beispiel bei der Erstellung von Managementplänen.

Laut Verordnung müssen die Managementpläne für die FFH-Gebiete im Rahmen eines öffentlichen Prozesses erarbeitet werden. Der Minister ruft deshalb erneut alle Betroffenen dazu auf, sich an diesen Verfahren zu beteiligen: „Nur wenn wir bereits im Planungsprozess möglichst viele Interessen berücksichtigen, können wir Konflikten vorbeugen und gemeinsam etwas erreichen: Zum Schutz unserer Natur, aber auch zur Sicherung von Arbeit und Wirtschaft im ländlichen Raum. Ziel muss sein, das gemeinsame europäische Projekt Natura 2000 zum Erfolg zu führen. Nur dann wird uns der Schutz der Biologischen Vielfalt gelingen, damit auch unsere Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Natur ihre Heimat finden können.“

Natura 2000 Landesverordnung beschlossen - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel