Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

Sammelverordnung über Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ tritt in Kraft

Landkreis Osterholz. Am 07.12.2016 hat der Kreistag die Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ beschlossen. Heute wurde sie offiziell im Niedersächsischen Mi-nisterialblatt veröffentlicht und tritt somit am morgigen Tag, dem 20. April 2017, in Kraft.


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Die Sammelverordnung umfasst die großräumigen Naturschutzgebiete „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ und zwei gleichnamigen Landschafts-schutzgebiete. Hinzu kommt noch als Sonderfall das kleine Landschaftsschutz-gebiet „Beekniederung“. Die Sammelverordnung ist unter www.landkreis-osterholz.de verfügbar. Dort sind auch die Ansprechpartner der Naturschutzbe-hörde genannt, die für Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Mit dem Inkrafttreten der Sammelverordnung ist das mehrjährige, aufwändige Ausweisungsverfahren beendet. Im Verlauf des Verfahrens erfuhr der Verord-nungsentwurf umfangreiche inhaltliche Änderungen. Das lag an intensiven Ab-stimmungen mit den verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen sowie den im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens eingegangenen zahlreichen Stel-lungnahmen. Der Geltungsbereich der Sammelverordnung wurde im Vergleich zum ersten Arbeitsentwurf von rd. 9992 ha auf 9234 ha verkleinert.

Die nunmehr geltende Verordnung enthält jedoch noch keine flächenspezifischen Regelungen für private landwirtschaftliche Nutzflächen, wie z. B. Vorgaben zur Düngung, Mahd oder Beweidung. Diese werden im Rahmen einer späteren Än-derung der Verordnung, der sogenannten „Zweiten Tranche“, festgelegt.

Die „Zweite Tranche“ soll es aber nur für die beiden Naturschutzgebiete und für das kleine Landschaftschutzgebiet „Beekniederung“ geben. Für die beiden groß-räumigen Landschaftsschutzgebiete „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ soll keine „Zweite Tranche“ erfolgen. Mit dem Abschluss der „Zweiten Tranche“ ist im nächsten Jahr zu rechnen. Sie bedarf wie das bisherige Ausweisungsverfahren auch eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens und der abschließenden Be-schlussfassung durch den Kreistag.

Vom Inkrafttreten der Sammelverordnung ausgenommen sind derzeit noch die die Naturschutzgebiete „Breites Wasser“, „Pennigbütteler Moor“, „Wiesen und Weiden nordöstlich des Breiten Wassers“, „Moor bei Niedersandhausen“ sowie „Torfkanal und Randmoore“. Dort wird die Sammelverordnung erst nach der förmlichen Aufhebung dieser Altverordnungen, voraussichtlich ebenfalls im Zuge der „Zweiten Tranche“, in Kraft treten.

Bezüglich der jagdlichen Regelungen im Naturschutzgebiet „Teufelsmoor“ ist zu beachten, dass das Inkrafttreten der dortigen Jagdlichen Beruhigungszone erst für den 19.04.2018 vorgesehen ist. Bis dahin laufen hier noch Abstimmungen mit maßgeblichen Eigenjagdbesitzern. Die jagdliche Beruhigungszone im Natur-schutzgebiet „Hammeniederung“ tritt dagegen mit der Gesamtverordnung am morgigen Tag in Kraft.

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete - Anhang 1
Landkreis Osterholz