Naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch Infrastrukturmaßnahmen

Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) als Alternative zum Flächenentzug / Informationsveranstaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe

„Muss der naturschutzrechtlich gebotene Eingriffsausgleich bei der Realisierung großer Bauvorhaben zwingend zum Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen führen?“ - Dieses fachlich und rechtlich komplexe Problem erörterten (am Dienstag, 12. April 2016) Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung bei einer Veranstaltung, zu der das Regierungspräsidium Karlsruhe eingeladen hatte.


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Teilnehmer aus dem gesamten Regierungsbezirk interessierte die Frage, ob der Eingriffsausgleich auch auf andere Weise erbracht werden kann. Als Eingriff gelten beispielsweise der Bau von Straßen, Hochwasserschutzmaßnahmen wie etwa der Polder Bellenkopf-Rappenwört, aber auch Industriekomplexe und die Ausweisung neuer Baugebiete. Vor der Maßnahmenrealisierung werden nicht nur die für den Bau benötigten Grundstücke, sondern auch die Kompensationsflächen meist landwirtschaftlich genutzt. Später sind diese Flächen üblicherweise nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar und stehen für die Einkommenssicherung der Landwirte nicht mehr zu Verfügung.

Als Alternative zum Entzug von Flächen bietet sich deren ökologische Aufwertung im Rahmen der Bewirtschaftung an, indem fachlich geeignete Ausgleichsleistungen in die betrieblichen Abläufe der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung integriert werden Dieser Ansatz wird mit „Produktionsintegrierter Kompensation“ (PIK) bezeichnet. Dabei kann der Eingriffsausgleich für landwirtschaftliche Betriebe betriebswirtschaftlich gemildert werden und bietet Möglichkeiten zu einem dauerhaft gesicherten Einkommen.

Als Beispiele kommen in Betracht: Extensivierung von artenreichem Grünland wie Wiesen, Weiden oder Magerrasen, ein Mehr an Brachflächen, Ackerrandstreifen oder Saumstrukturen, die Pflege von Streuobstbeständen und die gezielte Entwicklung von Lebensräumen bedrohter Arten.

Eine Vielzahl fachlicher Abgrenzungsfragen, notwendiger rechtlicher Vorkehrungen für die dauerhafte Sicherung solcher Maßnahmen und der Ausschluss von Doppelförderungen erschwerten bislang eine stärkere Nutzung dieses Instrumentes.

Dazu sagte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl bei der Eröffnung der Fachveranstaltung: „Wir wollen hier neue Wege beschreiten und nehmen das Großprojekt des geplanten Polders Bellenkopf-Rappenwört zum Anlass, ein gelungenes Praxisbeispiel zu geben. Soweit rechtlich möglich und fachlich sinnvoll, sollen die Landwirte zum Partner bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten werden, die wir alle dringlich brauchen. PIK ist zwar keine Allheilmittel, wird aber da, wo sie eingesetzt werden können, in hohem Maß akzeptanzfördernd wirken“.

Hintergrund:

Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in andere Schutzgüter wie Boden, Luft, Wasser und Wald sind nach Naturschutzrecht und den jeweiligen Spezialgesetzen nach einer vorgegebenen Systematik zu prüfen.

Oberstes Ziel ist dabei die Vermeidung oder Minderung des Eingriffes. Danach sind die Möglichkeiten eines Ausgleiches, der sowohl gleichartig, zeit- und ortsnah, geeignet und verhältnismäßig sein muss, zu prüfen. Erst danach ist die Frage bzw. Notwendigkeit möglicher Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichsabgaben zu klären.

Über die Möglichkeiten des Ökokontos wurden in jüngster Zeit weitere Ansätze für Ausgleichsmaßnahmen eröffnet, die durch den jeweiligen Maßnahmenträger genutzt werden können.

Besonders in Ballungsräumen mit einer vielfältigen Inanspruchnahme der Flächen hinsichtlich ihrer Funktion als Erholungs-, Siedlungs- und Freiraum kommt dem Erhalt als Fläche für die Erzeugung regionaler Lebensmittel eine große Bedeutung zu. Hier gilt es nach Möglichkeiten zu suchen, um einerseits die rechtlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung zu beachten, aber auch die Funktion „Lebensmittelerzeugung“ zu erhalten. Die Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) kann hier der Verwaltung ein wertvolles und wirksames Instrument sein.

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