Neue Anforderungen zur Klärschlammverwertung
Bundesumweltministerium veröffentlicht Referentenentwurf
Die Klärschlammverordnung regelt die schadstoffseitigen Anforderungen an die Verwertung von (kommunalem) Klärschlamm als Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Böden. Insbesondere bei den Schadstoffgrenzwerten der geltenden Klärschlammverordnung aus dem Jahr 1992 besteht Anpassungsbedarf im Sinne der Festlegung von strengeren Anforderungen.
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