Neue Artenschutzbestimmungen

Foto: Klaus Wagner, Neustadt
Foto: Klaus Wagner, Neustadt

Neue Artenschutzbestimmungen für Graupapagei und Reptilienarten

Die Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens hat Anfang Oktober in Johannesburg umfangreiche Änderungen der Anhänge zu diesem Übereinkommen verabschiedet, die auch für private Tierhalter Auswirkungen haben. Dies teilt das Regierungspräsidium (RP) Gießen als die für Mittelhessen zuständige Artenschutzbehörde mit.


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Wie die RP-Expertin Corinna Vahrenkamp berichtet, sei die Hochstufung des afrikanischen Graupapageis (Psittacus erithacus) in den strengsten Schutzstatus von besonderer Bedeutung. „Es handelt sich hierbei um eine beliebte Papageienart, die durch den internationalen Handel und Wilderei in ihrem Bestand in den Herkunftsländern bedroht ist“, so Vahrenkamp. Tiere dieser Art dürfen seit Jahresbeginn nur noch mit einer gültigen EU-Vermarktungsbescheinigung verkauft werden, die vom Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums auf Antrag ausgestellt wird. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Herkunft beizufügen.

Dasselbe, so Vahrenkamp weiter, gelte für die Krokodilschwanzechse und den himmelblauen Zwergtaggecko, die ebenfalls in den Anhang I des Übereinkommens hochgestuft wurden. Direkt in den höchsten Schutzstatus sei hingegen der in Vietnam beheimatete psychedelische Felsengecko (Cnemaspis psychedelica) aufgenommen worden. „Diese Reptilienart ist aufgrund ihrer bunten Färbung unter Terrarianern sehr beliebt“, erläutert die Expertin.

„Zahlreiche Reptilien- und Amphibienarten sind neu in den Anhang II aufgenommen worden. Für diese Arten gilt, dass sie seit Beginn des Jahres unter die Meldepflicht nach dem Artenschutzrecht fallen“, so Vahrenkamp. Sie empfiehlt den Haltern solcher Tiere, diese bis Ende Januar beim RP anzumelden. Bis dahin sei ein Herkunftsnachweis über den rechtmäßigen Erwerb nicht erforderlich.

Regierungspräsidium Gießen direkter Link zum Artikel