Neue Regelungen für EU-Tiefseefischerei

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei geeinigt

Damit soll unter andrem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden.

Die EU-Kommission hatte schon vor vier Jahren einen Vorschlag für eine Neuregelung vorgelegt, das Parlament hat sich vor zwei Jahren auf eine Position geeinigt. Unter der niederländischen Ratspräsidentschaft konnten sich die Institutionen nun auf bestimmte Inhalte einigen. Umweltverbände bewerten die Ansätze für die neue Verordnung  positiv.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
„Dieses Abkommen ist ein richtiger Schritt, damit die EU ihre gegenüber den Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der Tiefseeökosysteme einhält“, sagte Matthew Gianni von der Deep Sea Conservation Coalition.

Uta Bellion, Direktorin des Europäischen Meeresprogrammes von The Pew Charitable Trust sagte: "Hunderte Wissenschaftler und Hundertausende EU-Bürger haben darauf gedrungen, die destruktive Grundschleppnetzfischerei in der Tiefsee zu begrenzen. Wir begrüßen die Entscheidung (...) diesem Aufruf zu folgen."

Neben dem Verbot der Schleppnetzfischerei unter 800 Metern sieht die Neuregelung auch einen verbesserten Schutz von gefährdeten Gebieten sowie eine Folgenabschätzung für Gebiete vor, in denen noch nicht gefischt wurde und potenziell Tiefseearten betroffen sind. Kritiker bemängeln, dass sich die Neuregelung nur auf EU-Gewässer bezieht und es keine Einigung hinsichtlich fester Fanggrenzen für Tiefseefischbestände gibt.

Die vereinbarte Verordnung wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres offiziell verabschiedet.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel