Neue Tierheimförderung kann losgehen!

Nachdem der Haushalt von Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet wurde, kann nun auch die Umsetzung gerade im Tierschutzbereich beginnen

„Nicht nur, dass es auch weiterhin nur Förderungen für Nutztierhaltungsbetriebe gibt, die beim Tierschutz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gehen, werden in 2016/2017 spürbare Hilfen für die Tierheime des Landes möglich sein. Die notwendigen formalen Voraussetzungen stehen nun der Öffentlichkeit zur Verfügung“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute am Rande der Landtagssitzung.


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So können auf den Seiten des Landesförderinstitutes alle wichtigen Unterlagen runtergeladen werden: http://www.lfi-mv.de/foerderungen/tierheime/index.html

Wer wird gefördert?

  • Träger von Tierheimen und anerkannte gemeinnützige Träger.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung Ausgestaltung Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis maximal 90 % der förderfähigen Investitionen. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen. Die fünfjährige Zweckbindung ab letzter Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen. Sie kümmern sich um verletzte oder vernachlässigte Haustiere und entlasten damit vor allem die Kommunen. Allerdings befinden sich einige Tierheime in einem unzureichenden baulichen Zustand und genügen so den Qualitätsstandards des Deutschen Tierschutzbundes nicht mehr. Deshalb stehen für 2016 und 2017 insgesamt 1,64 Millionen Euro für die Instandsetzung der gemeinnützigen Tierheime im Land zur Verfügung. Damit erhöhen wir den Ansatz um das Achtfache! So stoßen wir eine spürbar positive Entwicklung an“, so der Minister.

Neue Tierheimförderung kann losgehen! - Anhang 1
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