Neuer Alleenerlass sichert Schutz und Entwicklung von Alleen in MV

Alleen sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung haben einen neuen Erlass zum Schutz und zur Weiterentwicklung von Alleen auf den Weg gebracht.


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„Alleen sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft; ihnen kommt unter anderem als Orientierungshilfe für Fledermäuse nicht nur ein hoher ökologischer Stellenwert zu, sie besitzen ebenso eine hohe Bedeutung für die Erholung vieler Urlauber, die unserer Land nicht zuletzt wegen seiner vielen schönen Alleen als Reiseziel schätzen. Um den Bestand der Alleen beispielsweise durch Neupflanzungen und Pflegemaßnahmen auch künftig zu erhalten, stellt das Land wieder Mittel aus dem Alleenfonds bereit, die nun beim Umweltministerium beantragt werden können“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Veränderte rechtliche Grundlagen, gerichtliche Entscheidungen sowie Veränderungen im Alleenbestand des Landes machten eine Ablösung der alten Alleenerlasse aus den Jahren 1992 und 2002 notwendig. Erste Erfahrungen zeigen, dass der veränderte Erlass zu Fortschritten beim Alleenschutz geführt hat. So wurden Unsicherheiten bezüglich des Verfahrens beseitigt; die Fällung von Alleebäumen erfolgt nunmehr nur einvernehmlich zwischen Naturschutz- und Straßenbaubehörden. In Zweifelsfällen wird ein qualifizierter Gutachter herangezogen.

Auch Handlungsspielräume, die sich aus bundesrechtlichen Vorgaben, wie der Richtlinie zum passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (z.B. Leitplanken), ergeben, sind im neuen Alleenerlass genutzt worden. So kann bei Neupflanzungen einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet werden, andererseits können Bäume an geeigneten Stellen an wenig befahrenen Straßen oder in Lücken nun auch ohne Schutzplanken gepflanzt werden.

Das bewährte und bundesweit einmalige Instrument des Alleenfonds bleibt auch im Rahmen des neuen Erlasses erhalten. Darin liegen Mittel für die Neuanpflanzung und Pflege von Alleen an Bundes- und Landesstraßen, aber auch an kommunalen Straßen bereit. Der Minister fordert deshalb insbesondere Bürgermeister dazu auf, dieses Angebot wahrzunehmen und weitere Alleen zu pflanzen oder vorhandene Alleen zu pflegen.

Neuer Alleenerlass sichert Schutz und Entwicklung von Alleen in MV - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel