Neues Naturschutzgebiet im Kreis Schleswig-Flensburg

Umweltminister Habeck unterzeichnet Landesverordnung

Schleswig-Holstein hat ein neues Naturschutzgebiet. Das Gebiet "Höftland Bockholmwik und angrenzende Steilküsten" im Kreis Schleswig-Flensburg mit 381 Hektar ist zukünftig geschützt. Eine entsprechende Verordnung hat Umweltminister Robert Habeck unterzeichnet, wie das Ministerium heute (9. Dezember 2015) mitteilte.


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Das 381 Hektar große Naturschutzgebiet befindet sich entlang der Flensburger Außenförde in den Gemeinden Langballig und Munkbrarup (Amt Langballig) sowie auf dem Gebiet der Stadt Glücksburg. Die Gesamtfläche aller Naturschutzgebiete im Kreis Schleswig-Flensburg vergrößert sich damit auf 5.588 ha, das sind rund 2,0 % der Kreisfläche, verteilt auf 19 Naturschutzgebiete.

"Die Gemeinde Munkbrarup hat die Ausweisung des Naturschutzgebiets selbst initiiert und das Verfahren über die Jahre vorbildlich unterstützt. Dafür danke ich der Gemeinde," sagte Minister Habeck anlässlich der Unterzeichnung.

Das neue Naturschutzgebiet repräsentiert ein ostseetypisches und dynamisches Küstenökosystem, wie es in vergleichbarer naturnaher Ausprägung kaum noch in Schleswig-Holstein existiert. Es ist aufgrund seiner biologischen, geologischen und landschaftlichen Vielfalt von herausragender Bedeutung für den Naturschutz. Die enorme Biotopvielfalt bietet Lebensraum für viele seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und zugleich einen hohen Erholungswert für den Menschen. Die Oase der Ruhe lädt zur Naturbeobachtung und zur naturverträglichen Erholung ein. Gewandert werden kann zum Beispiel auf dem Fördesteig, der als Verlängerung des dänischen Gendarmstien schon bis zur Geltinger Birk verläuft. Dieser neue Küstenwanderweg durchquert auch das Naturschutzgebiet.

Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes und die Inhalte der Verordnung sind während des Beteiligungsverfahrens, in dem viele Gespräche stattfanden, angepasst und verändert worden. Im Rahmen der Abwägung konnten Kompromisse zwischen den Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen gefunden werden.

Um artenreiche Grünlandflächen zu erhalten, findet auf den Flächen, die für Naturschutzzwecke erworben wurden, eine extensive Beweidung statt. Unterstützung bekommt der Naturschutz auch von den privaten landwirtschaftlichen Betrieben der Region. Ein Großteil der Landwirte bewirtschaftet ihre Grünlandeigentumsflächen im Naturschutzgebiet nun nach den Vorgaben des Vertragsnaturschutzprogramms und verzichtet damit auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Auch eine späte Mahd oder ein geringer Viehbesatz gehören mit zu den Vertragsinhalten.

Aus Rücksicht auf Vögel und im Wald lebende Fledermäuse wird auf einen Holzeinschlag im Sommer verzichtet und damit die erforderliche Ruhe zur Brut- und Setzzeit gesichert, auch wenn die Verordnung gewisse Handlungsspielräume ermöglicht. Einigen konnte man sich ebenso auf eine eingeschränkte Wasservogeljagd.

Ostsee-Wassersport wie zum Beispiel Baden, Tauchen oder Segeln ist weiterhin zulässig und der Strand ist auch vom Wegegebot ausgenommen. Wie in allen Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein gilt generell eine Anleinpflicht für Hunde.

In Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und der Bevölkerung vor Ort wird die Integrierte Station Geltinger Birk als Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) das neue Naturschutzgebiet in den kommenden Jahren weiterentwickeln. So wird zum Beispiel der Strandbereich mit Schafen beweidet, um die gebietsfremde Kartoffelrose zu bekämpfen.

Eine Renaturierung der Strandwalllandschaft soll durch Verzicht auf Gewässerunterhaltung, das Anstauen von Entwässerungsgräben und das Entfernen der Rückstauklappe an der Königsau, das langfristig das Einströmen von Ostseewasser ermöglichen soll, erreicht werden.

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein direkter Link zum Artikel