Neues Naturschutzrecht erleichtert Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee

Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundestag hat am gestrigen Abend (22. Juni) die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Wichtigster Punkt: Das Bundesumweltministerium behält seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das ist eine gute Nachricht für den Naturschutz in Deutschland. Auf dieser Grundlage können wir nun weitere Meeresschutzgebiete ausweisen, die den Zustand in Nord- und Ostsee deutlich verbessern werden. Dabei werden wir wie immer alle Betroffenen einbeziehen und Interessen miteinander abwägen."

Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen.

Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden.

Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unter-stützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit direkter Link zum Artikel