Noch mehr Tierschutz in der Fischerei

Umweltminister Reinhold Jost kündigt zum internationalen „Tag der Fische“ (22.08.) Gesetzesänderung an

„Die Natur an und in unseren Gewässern sowie das Wohl der Tiere sind für uns wichtiger, als das Bestreben Einzelner, möglichst viele Fische in kurzer Zeit zu angeln, um sie abschließend wieder in das Gewässer zurück zu werfen. Das ist nicht unser Verständnis von einer tierschutzgerechten Fischerei.“ Mit diesen Worten kündigt Minister Reinhold Jost zum internationalen Tag der Fische (22. August) das Gesetz über die Änderung der fischereirechtlichen Vorschriften im Saarland an. Dieses Gesetz wird Jost am 14. September in erster Lesung in den Landtag einbringen.


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Das bestehende Saarländische Fischereigesetz und die Landesfischereiordnung gehören zwar seit vielen Jahren zu den in ökologischer Hinsicht bundesweit am fortschrittlichsten Fischereigesetzen, da bereits früh Bestimmungen zum Natur- und Tierschutz aufgenommen wurden. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann. Bereits 2015 wurde im Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Saar eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, das geltende Fischereirecht zu evaluieren. Es wurde überprüft, was sich bewährt hat und was nicht und was man im Interesse des Natur- und des Tierschutzes verbessern könnte.

„Ich bin sehr froh, dass ich mit diesen Zielen offene Türen beim Fischereiverband eingerannt habe. Das zeigt mir, dass der Verband, der im Saarland nach eigenen Angaben rund 15.000 Fischerinnen und Fischer vertritt, eine ökologische und tierschutzgerechte Fischereiausübung verfolgt“, so Jost.
Künftig wird das Gebot der waidgerechten Fischerei unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften im Grundsatzparagrafen des Fischereigesetzes verankert sein. Dies trägt der heute stärker wahrgenommenen Bedeutung des Tierschutzes Rechnung – auch mit Blick auf dessen grundgesetzliche Verankerung.

Waidgerechtigkeit in der Fischerei umfasst unter anderem die Hege der gewässerangepassten Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte, als nicht tierschutzgerecht geltende Angelmethoden. „Ganz konkret zähle ich dazu etwa das Fangen und Zurücksetzen von Fischen nach dem Motto: wer präsentiert den dicksten und größten Fisch. Und dann zurück ins Wasser damit. Dieses Trophäenangeln ist nicht vereinbar mit dem tierschutzrechtlichen Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden zuzufügen“, sagt der Minister: „Ebenfalls gibt es keinen vernünftigen Grund, lebende Tiere als Köder am Haken für Raubfische zu verwenden. Der lebende Köderfisch ist bereits verboten. Wir werden dieses Verbot jetzt auch auf andere Wirbeltiere, etwa Amphibien, ausdehnen.“

Neben dem Tierschutz ist im überarbeiteten Gesetzestext auch das Thema Nachhaltigkeit verankert: Nachhaltigkeit und gute fachliche Praxis in der Fischerei bedeuten zum Beispiel, eine Überfischung von bestimmten Fischarten zu verhindern, für eine ausgewogene Altersstruktur der vorkommenden Fischarten zu sorgen oder auch einen Fischbesatz nur mit heimischen Fischarten möglichst lokaler Herkunft, die dem jeweiligen Gewässertyp entsprechen, vorzunehmen.
Das Änderungsgesetz wurde im Entwurf auch intensiv mit den beiden Naturschutzverbänden BUND und NABU besprochen. Die externe Anhörung von neunzehn Verbänden bzw. Stellen ergab eine insgesamt große Zustimmung zum Gesetzentwurf. Mit den wenigen Einwendern wurden im persönlichen Gespräch einvernehmlich Lösungen besprochen. „Mit Bezug auf die Kritik des Landestierschutzbeauftragten Dr. Hans-Friedrich Willimzik in seinem 2. Tätigkeitsbericht 2015/2016 am Sportangeln sage ich in aller Deutlichkeit, dass in den von mir befürworteten fischereilichen Gemeinschaftsveranstaltungen nicht der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund stehen darf, sondern ein vernünftiger Grund, etwa Nahrungserwerb oder Umbesatz in andere Gewässer. Exakt die gleiche Meinung vertritt im Übrigen auch der Präsident des Fischereiverbandes Saar, Andreas Schneiderlöchner.“, so Reinhold Jost.

Hintergrund

• Das derzeit geltende Saarländische Fischereigesetz geht in seinen Ursprüngen auf ein Gesetz aus dem Jahre 1985 zurück, als das bis dahin geltende Preußische und das Bayerische Fischereigesetz durch ein Saarländisches Gesetz für die Fischerei abgelöst wurde. Noch bis 1985 gab es im Saarland tatsächlich zwei Fischereigesetze. Im Saarpfalz-Raum galt das bayerische, ansonsten das preußische Fischereirecht.
• Nach 1985 wurde das saarländische Fischereigesetz zweimal geändert, 1999 wurden Bestimmungen zur Hegepflicht aufgenommen und im Jahr 2007 erfolgte eine eher formale Änderung des Gesetzestextes infolge der Auflösung der Unteren Fischereibehörden und der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf den Fischereiverband Saar, der seit dem Jahre 2006 Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
• Fischarten im Saarland: 38, davon als einheimisch zu bezeichnen (d.h. von Natur aus hier vorkommend): 33
• Zurzeit kommen in saarländischen Gewässern 5 häufigere Arten vor, die als nicht einheimisch zu bezeichnen sind: Regenbogenforelle, Bachsaibling, Blaubandbärbling, Sonnenbarsch und Schwarzmundgrundel.( Letztere Art ist besonders problematisch, weil sie aktuell v.a. in der Saar invasiv auftritt und andere Fischbestände verdrängt. Es handelt sich um eine aus dem Schwarzmeergebiet stammende Art, die insbesondere über den Rhein-Main-Donau-Kanal eingewandert ist.)
• Der Fischereiverband Saar untersucht im Auftrag des Umweltministeriums permanent die Fischbestände in saarländischen Fließgewässern. Er bestätigt, dass sich die Fischbestände aufgrund der Verbesserung der Gewässergüte ständig erholen. Vor allem die Kleinfischart Elritze, die auf saubere kiesige Gewässer angewiesen ist, erholt sich besonders gut und breitet sich wieder deutlich aus.
Gefährdet ist hingegen regional die Äsche, zum Beispiel an der Prims; das liegt aber weniger an der Wasserqualität als an den seit etlichen Jahren im Saarland vorkommenden Kormorane die Äschen besonders gerne jagen. Das Land hat daher Besatzmaßnahmen mit Äschen bezuschusst und auch Vergrämungsmaßnahmen gegen Kormorane an einigen Gewässerabschnitten der Prims zugelassen.

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